So ging Yves Demuth beim Bundesarchiv vor
«Nicht nachvollziehbar»: Journalist Demuth im Gespräch mit Marguerite Meyer.Von Eva Hirschi. Beim ersten Café Transparence erklärte Yves Demuth, wie er zu Jugendlichen recherchierte, die in in Schweizer Fabrikheimen interniert gewesen waren. Mit einem Zugangsgesuch blitzte er beim Bundesarchiv zunächst ab – und erhielt wichtige Informationen dann doch noch.
Dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wichtig sind, liegt auf der Hand. Wieso das Bundesarchiv jedoch keine genauen Zahlen zu internierten Teenagern herausgeben wollte, verstand der «Beobachter»-Journalist Yves Demuth nicht.
Für seine Recherche über fürsorgerische Zwangsmassnahmen in der Schweiz wollte der Journalist unter anderem wissen, wie viele jenische Frauen in der Nachkriegszeit in spezifischen Heimen untergebracht worden waren. Damit wollte Demuth in Erfahrung bringen, wie die Fabrikheime in den damaligen Zwangsmassnahmenapparat eingebunden waren. Die Aufarbeitung der Zwangsmassnahmen gegenüber Jenischen bot laut Demuth eine einmalige Grundlage für seine Recherchen zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, da eine Datenbank das Ausmass für diese Opfergruppe klar belegt.
Aus seiner Medienanfrage wurde ein Zugangsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ). Doch das Bundesarchiv verweigerte konkrete Angaben – das Gesuch beziehe sich nicht auf ein amtliches Dokument, zudem würde es die Privatsphäre Dritter beeinträchtigen, lautete die Begründung.
Ein düsteres Kapitel Schweizer Fürsorgegeschichte: Café Transparence zur «Beobachter»-Recherche.
Können anonyme Zahlen Persönlichkeitsrechte verletzen?
Dieser Argumentation konnte Yves Demuth nicht folgen. «Ich wollte nur wissen, um wie viele Personen es geht, und keine Angaben zu Namen oder Geburtsdaten», so Demuth. Dass mit diesen Zahlen Rückschlüsse auf Personen gemacht werden könnten, war für ihn nicht nachvollziehbar. Also beantragte er eine Schlichtung beim Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB). Zu seiner Überraschung stiess er auch dort auf Widerstand. Der vorgeschlagene Kompromiss: Man würde ihm die Zahlen in 5er-Schritten angeben. «Die Angabe, es handle sich um 15 bis 20 Personen, fand ich jedoch zu ungenau», sagt Demuth.
Am meisten störte ihn, dass ihm diese Daten verweigert wurden, obwohl sie in der Vergangenheit schon einmal für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durch den Nationalfonds verwendet und auch publiziert worden waren, sogar über eine weit grössere Zeitspanne. Dies geschah im Kontext des Projekts «Kinder der Landstrasse». Dieses untersuchte die Praxis von Behörden, Kinder von Fahrenden, insbesondere Jenischen, und ihre Familien systematisch und gewaltsam zu trennen.
Hartnäckig bleiben lohnt sich
Doch dann geschah etwas Unerwartetes: Das Bundesamt liess das BGÖ-Gesuch in eine Medienanfrage umwandeln. «Dann kann ich ja Nachfragen nachreichen, so wie man das bei Medienanfragen so macht», sagte sich Demuth. Zuvor aber holte er sich Stellungnahmen ein von der betroffenen Stiftung Naschet Jenische sowie zwei Forschenden, die an der wissenschaftlichen Aufarbeitung beteiligt gewesen waren.
Wissen zur Verwaltungstransparenz

Diese antworteten: «Wir verstehen nicht, warum der Datenschutz nun erneut wieder restriktiver ausgelegt wird, und wir fragen uns, wer damit geschützt wird.» Die Vertreterin der Stiftung Naschet Jenische schrieb, es sei für sie als Betroffene schwierig nachvollziehbar, wenn das Bundesarchiv nun weitere Recherchen zur Ausbeutung der «Kinder der Landstrasse» verhindere.
Und siehe da: Jetzt erhielt Yves Demuth die Zahlen vom Bundesarchiv – und zwar nicht in 5er-Schritten, sondern die konkreten Angaben. Rückblickend hätte Yves Demuth gewisse Dinge vielleicht anders gemacht. Doch er ist froh, dass er hartnäckig blieb und schlussendlich konkrete Zahlen publizieren konnte.
Aus seinen Recherchen hat Yves Demuth nun ein Buch publiziert. «Schweizer Zwangsarbeiterinnen» ist am 18. April 2023 im Beobachter-Verlag erschienen. Für seine Recherchen wurde er mit dem Prix Transparence 2022 ausgezeichnet.


















