Gericht zwingt das BAG zu Transparenz über Verträge
Die ersten Zürcherinnen und Zürcher werden am 4. Januar 2021 gegen Covid-19 geimpft – nun muss das BAG die Impfstoffverträge offenlegen. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Verträge mit den Pharmafirmen über Covid-19-Impfstoffe offenlegen muss.
Seit sechs Jahren hält der Bund diese Verträge unter Verschluss. Sie enthalten Informationen zu Preisen, Lieferbedingungen und Haftungsfragen. Das BAG begründete die Geheimhaltung bisher mit der angeblichen Gefahr, die Verhandlungsposition der Schweiz zu schwächen.
Die Beschwerdeführer forderten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die vom BAG und der Armeeapotheke geschlossenen Verträge für die Covid-Impfstoffe. Das BAG wies die Gesuche Ende 2023 ab. Die Verfügungen betrafen die Unternehmen Novavax, Moderna Tx und Moderna Switzerland.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht drei Beschwerden gutgeheissen – darunter jene des «Beobachters» und des Solothurner Rechtsanwalts und Nationalrats Rémy Wyssmann. Laut Gericht greifen keine gesetzlichen Ausnahmegründe: Weder seien aussenpolitische Interessen noch der Ruf der Schweiz gefährdet. Auch ein konkretes Geheimhaltungsinteresse zu Preisen, Lieferkonditionen oder weiteren Vertragsdetails sei nicht belegt worden. Zudem würde eine Offenlegung keine Massnahmen des Bundes behindern.
Das Gericht hält fest, die Pandemie sei bewältigt, und bei einer künftigen Pandemie seien Ausgangslage, Anbieter und Preise ohnehin ungewiss. Eine Veröffentlichung könne höchstens «unangenehm» sein, etwa weil Preisvergleiche möglich würden, rechtfertige aber keine Geheimhaltung.
Noch sind die Verträge mit den Impfstoffherstellern und dem BAG nicht öffentlich. Beide können den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.


















