Öffentlicher Druck wirkt: Labore werden transparenter

Zu Transparenz über giftige Inhaltsstoffe gezwungen: Kind spielt in einer Kindertagesstätte in Zürich. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Markus Fehlmann. Die Behörden warnen Konsumentinnen und Konsumenten neuerdings vermehrt vor gefährlichen Produkten – das tun sie nicht freiwillig. Einen grossen Anteil daran hat das Öffentlichkeitsgesetz.

Regelmässig prüfen Kantonslabore Produkte wie Putzmittel, Duftöle und Spielsachen. Immer wieder finden sie verbotene oder giftige Stoffe – etwa krebserregende oder hormonwirksame Weichmacher in Plastikspielzeug.

Trotz Gefahren für die Gesundheit: Um welche Produkte es sich konkret handelt, sollte die Öffentlichkeit nicht erfahren. Die Behörden betrieben mit Verweis auf die Geschäftsinteressen der Hersteller Geheimniskrämerei. Die Resultate ihrer Kontrollen veröffentlichten sie meist nur summarisch in einem Jahresbericht. 

Die Konsumentenmagazine K-Tipp und Saldo forderten seit Jahren die namentliche Bekanntgabe von schädlichen Produkten – immer gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz. Mit mehr oder oder weniger Erfolg: Der Kanton Basel-Stadt zeigte sich schon früh offen für eine transparente Kommunikation und übermittelte die Produktenamen. Andere Kantone dagegen wollten von einer Publikation nichts wissen. 

Im Jahr 2023 stellte die Redaktion ein BGÖ-Gesuch an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) betreffend gefährliche Putzmittel. Das BAG zog für eine Klärung der Situation den Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bei. Die Frage lautete: Darf das BAG als federführende Behörde dieser Putzmittel-Kontrolle Daten herausgeben, die von den Kantonslaboren erhoben wurden? Der EDÖB fand: ja. 

Damit war eine grundlegende Frage geklärt – was mit dazu geführt haben dürfte, dass auch die Kantonslabore selber in der Folge weniger blockten. In der Regel reichte nun eine Anfrage per Mail mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz, um die gewünschten Daten zu erhalten. 

Das Öffentlichkeitsgesetz und die hartnäckigen Anfragen führten schliesslich zu einem Umdenken bei den Behörden: Im Herbst 2025 veröffentlichten die Kantonslabore Aargau, Basel-Stadt und Wallis erstmals von sich aus die Namen von gesundheitsschädigenden Produkten, in denen sie kurz zuvor giftige Weichmacher gefunden hatten. Die Produkterückrufe wurden im Internet auf Recallswiss.admin.ch publiziert.


Markus Fehlmann ist Redaktor beim Konsumentenmagazin «K-Tipp»