Einsichtsgesuch zu CS-Fall wird jetzt vor Gericht geprüft

 

Medien tappen im Dunkeln: Erklärung von Bundesrätin Keller-Sutter zum CS-Fall im August 2023. (Foto: Peter Schneider/Keystone)

Von Martin Stoll. Das Generalsekretariat von Finanzministerin Karin Keller-Sutter verweigert den Zugang zu einem Auszug aus dem Ge­schäfts­ver­wal­tungs­sys­tem im CS-Komplex. Jetzt zieht Öffentlichkeitsgesetz.ch den Fall vor Verwaltungsgericht.

Seit Mai 2023 versucht Öffentlichkeitsgesetz.ch, eine Übersicht der CS-Dokumente bei der Bundesverwaltung zu erhalten. Selbst nachdem das Gesuch auf Dossiers und Subdossiers beschränkt wurde, die solche Dokumente enthalten, verweigert das GS-EFD den Zugang – auch nach einer klaren Aufforderung des Öffentlichkeitsbeauftragten.

Kampf um Einblick in CS-Dossiers

Ein erstes Mal verweigerte uns das GS-EFD Ende April 2024 per Verfügung den Zugang zu Screenshots einer Dokumentenliste. In einer weiteren Verfügung vom Juli 2025 lehnte es den Zugang erneut kategorisch ab – diesmal zu einer Excel-Liste, die aus dem Geschäftsverwaltungssystem Acta Nova generiert werden kann. Diese hätte gezeigt, wie die Akten im Zusammenhang mit der CS-Notfusion im Behördensystem abgelegt sind. Öffentlichkeitsgesetz.ch verlangte im zweiten Fall lediglich Angaben zu Dossiers und Subdossiers, verzichtete aber bewusst darauf, einzelne Dokumente zu benennen. Ziel war nicht die Einsicht in Akten, sondern ein strukturiertes Verzeichnis der CS-Dossiers.

Eine solche Liste hätte sichtbar gemacht, in welchen Dossiers Dokumente zur Credit Suisse liegen. Für Medienschaffende wäre das eine wertvolle Orientierungshilfe: Sie könnten ihre Gesuche gezielt auf klar definierte Datenbestände stützen.

GS-EFD warnt vor hohem Aufwand

Das GS-EFD begründet seine Ablehnung damit, dass die Erstellung der Liste technisch und organisatorisch aufwendig wäre. Die Ergebnisse einer Acta-Nova-Suche müssten manuell geprüft und interpretiert werden, um Relevanz und Vollständigkeit zu klären. Die Suche sei zudem sehr breit angelegt, wodurch eine grosse Menge unsortierter Treffer entstehe, was den Aufwand weiter erhöhe. Damit handle es sich nicht um einen «einfachen elektronischen Vorgang» im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes. Die verlangte Liste sei deshalb kein amtliches Dokument, auf das ein Anspruch bestehe.

Schon im Schlichtungsverfahren hatten die Juristinnen von Bundesrätin Keller-Sutter argumentiert, die verlangte Acta-Nova-Abfrage sei kein amtliches Dokument. Der Öffentlichkeitsbeauftragte widersprach dieser Sichtweise.

Dass bei der verlangten Datenbankabfrage auch irrelevante Treffer erscheinen könnten, erachtete dieser als unerheblich. Auch den Vorwurf einer unzulässigen «Fishing Expedition» wies er zurück: Das Gesuch sei klar formuliert, zeitlich eingegrenzt und auf einen spezifischen Themenbereich beschränkt. Eine solche Übersicht zu verlangen, sei nicht rechtsmissbräuchlich, sondern ein legitimer erster Schritt in einem grösseren Rechercheprojekt.

Verein betont Machbarkeit und Präzision

Öffentlichkeitsgesetz.ch hält in seiner Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht fest, dass das Geschäftsverwaltungsprogramm Acta Nova alle nötigen Funktionen zur Suche, Darstellung und zum Export der verlangten Daten bietet. Aus den im Laufe des Verfahrens gemachten Äusserungen der Behörden müsse ausserdem geschlossen werden, dass die gewünschte Abfrage grundsätzlich möglich sei. Das Gesuch sei zudem klar und präzise: Es definiere den Zeitraum, die Suchbegriffe sowie die gewünschten Metadaten eindeutig. Die Anfrage sei thematisch und zeitlich begrenzt und diene einem klaren Zweck: Sie soll aufzeigen, welche Dossiers und Subdossiers CS-Dokumente enthalten, ohne Einsicht in deren Inhalt zu verlangen.

Interne Zugriffsbeschränkungen innerhalb der Verwaltung dürften den Zugang zudem nicht verhindern. Die Übersicht sei notwendig, um das Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse nachvollziehen und künftige Gesuche gezielt stellen zu können.