Universitätsspital Zürich muss Medien Berichte herausgeben

Öffentlichkeit mit Medienmitteilungen abgespiesen: Universitätsspital Zürich.  (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

 

 


Von Christof Schneider.
2020 und 2021 kommunizierte das Zürcher Unispital die Resultate mehrerer Untersuchungsberichte, allerdings nur in Form von Medienmitteilungen. Die Berichte wollte das Spital nicht herausgeben. Es wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen – vergeblich.

SRF ersuchte das Spital im Dezember 2020 mit Verweis auf das Zürcher Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) um Einsicht in zwei Untersuchungsberichte. Es ging um die Privatpraxis des ehemaligen Klinikdirektors für Mund- und Kieferchirurgie und um Honorarabrechnungen in der Klinik für Herzchirurgie.


Laut den Medienmitteilungen wurde in den Untersuchungen Missstände aufgedeckt. Deshalb verlangte SRF Einsicht in die Originaldokumente. Doch der Spitalrat des Universitätsspitals wies das Gesuch 2021 ab. Er argumentierte, eine Herausgabe würde die «interne Meinungsbildung und Umsetzung geplanter Massnahmen sowie die weiteren Untersuchungs- und Aufsichtshandlungen gefährden und stören». Zudem könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Mit einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurde argumentiert, obwohl SRF eine anonymisierte Version der Berichte verlangt hatte.

Auf der ganzen Linie unterlegen

Mit Erfolg zog SRF den Fall vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses folgte den Argumenten des Spitals nicht und wies den Spitalrat an, Zugang zu den Untersuchungsberichten in anonymisierten Fassungen zu gewähren. Auch dagegen wehrte sich der Spitalrat und zog den Fall vor das Bundesgericht: SRF sei keine Einsicht zu gewähren, auch nicht in anonymisierter Form.

Das Bundesgericht liess sich dann bis August 2023 Zeit– und entschied auf Nichteintreten. Somit war klar, dass das Unispital auf der ganzen Linie verloren hatte und die Berichte, knapp drei Jahre nach dem Einsichtsgesuch, herausgeben musste.

Auch Zürcher Herzklinik-Fall vor Gericht

Neben SRF stellte auch ein Redaktor der Zeitschrift «Beobachter» gemeinsam mit dem «Tages-Anzeiger» ein Einsichtsgesuch. Bei diesem ging es um den Abschlussbericht der Anwaltskanzlei Walder Wyss zu den Vorgängen an der Herzklinik des Unispitals. Der Bericht bringt in der Klinik-Affäre neue Ungereimtheiten ans Licht.

Auch diesen Fall zog das Unispital bis vor Bundesgericht, auch in diesem Fall erfolglos. Insgesamt muss das Unispital Medien drei Untersuchungsberichte herausgeben und mehrere Tausend Franken Parteientschädigung bezahlen.

Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheide des Bundesgerichts Signalwirkung haben und Zürcher Behörden offensichtlich chancenlose Fälle auf Kosten der Steuerzahlenden künftig nicht mehr bis vor Bundesgericht ziehen.


Christof Schneider ist SRF-Journalist und war im beschriebenen Fall Partei.