Kanton Zürich: «Der heutige Zustand ist nicht haltbar»

«Handlungsbedarf sehe ich vor allem bei der Kantonsverwaltung»: Kantonsrätin Stofer.

Von Martin Stoll und Eva Hirschi. Medienschaffende haben mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips im Kantons Zürich Mühe. Wie sieht dies die Politik? Ein Gespräch mit Judith Stofer, Kantonsrätin der Alternative Liste und ehemalige Sekretärin der Mediengewerkschaft SSM.

In einer kürzlichen Folge von Café Transparence kritisierte Journalistin Lisa Aeschlimann, in der Verwaltung des Kantons Zürich fehle eine gute Haltung zur Transparenz. Wie sehen Sie das als Kantonsrätin?

Genau gleich. Vor einem Jahr verlangten mehrere Kantonsrätinnen und ich einen Bericht heraus. Wir sind auf Granit gestossen. Der «Tages-Anzeiger» versuchte dasselbe und hat diesen Bericht bis heute nicht erhalten. Teilweise wartet man monatelang. Das darf nicht sein.

Die Verwaltung hat das Recht, gewisse Dokumente nicht herauszugeben, sofern sie dies begründet. Sind diese Begründungen ungenügend?

Es gibt zum Teil nicht einmal Begründungen! Im erwähnten Fall haben wir nie einen Bescheid erhalten. Gesuche scheinen nicht behandelt zu werden. Das ist stossend. Das Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) wird gegenwärtig überarbeitet. Solange dieser Revisionsprozess läuft, wird sich auf Verwaltungsebene nichts bewegen. Es herrscht eine Blockade.

 

Das IDG ist im Kanton Zürich seit 2008 in Kraft. Seit dann ist die Verwaltung zur Transparenz verpflichtet. Wird das aktuelle Öffentlichkeitsgesetz im Kanton Zürich flächendeckend schlecht umgesetzt?

Handlungsbedarf sehe ich vor allem bei der Kantonsverwaltung. Die Zürcher Verwaltung ist sehr gross. Das Öffentlichkeitsprinzip wird von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich gelebt. Es gibt auch gute Beispiele. Allerdings spüre ich einen grundsätzlichen Unwillen, bei der Transparenz vorwärtszumachen. Andere Kantone sind schneller und viel weiter.

Dringend nötige Revision
Bereits 2017 kam eine Evaluation des Zürcher Öffentlichkeitsgesetzes (IDG) zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen der Zürcher Verwaltung «nicht besonders vorteilhaft» sind. In Vorstössen drängte das Kantonsparlament auf Verbesserungen. Die daraufhin beschlossene Totalrevision des Gesetzes soll bis 2025 abgeschlossen sein. Die Ver­nehm­las­sung wurde inzwischen ausgewertet. Jetzt wird der Regierungsrat über die Gesetzesrevision beschliessen und dem Kantonsrat einen Antrag stellen.

Wieso wird das Gesetz zurückhaltend umgesetzt? Will die Verwaltung ihre Informationshoheit nicht abgeben? Spielt Misstrauen gegenüber der Öffentlichkeit und Medienschaffenden mit?

In der Zürcher Verwaltung ist eine elitäre Haltung wahrnehmbar. Das Credo ist: Die Verwaltung macht es richtig, vertraut uns bittesehr. Ich stelle fest, dass man gegenüber Medien nicht offen ist, man traut Medienschaffenden nicht. Teilweise fehlt es der Verwaltung auch an Wissen. Unter dem Strich muss man sagen: In den vergangenen 15 Jahren hat sich das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich nicht durchgesetzt.

Was können Medien und Politik unternehmen, um die Situation zu verbessern?

Medienschaffende sollten möglichst viele Gesuche stellen und öffentlich machen, wenn sie drei Monate auf ein Dokument warten müssen. So erfährt auch die Politik davon. Diese Öffentlichkeit ist wichtig, denn der gegenwärtige Zustand ist nicht haltbar. Die Politik befindet sich in einer Warteposition – solange die umfassende Revision des IDG läuft, sind neue Vorstösse nicht zielführend.

Sie haben noch vor der Revision zusammen mit der Grünen-Kantonsrätin Silvia Rigoni eine Motion eingereicht mit der Forderung, die Stelle einer Öffentlichkeitsbeauftragten oder eines -beauftragten zu schaffen. Was erwarten Sie sich davon?

Wir erhoffen uns einen grossen Sprung nach vorne. Das Öffentlichkeitsprinzip soll sich im Kanton etablieren. Und zwar für alle: für die Bevölkerung, die Medien, aber auch verwaltungsintern. Eine solche Person hätte interne Schulungsaufgaben. Sie müsste den Verwaltungsangestellten zeigen, wie das Öffentlichkeitsprinzip sachgerecht umgesetzt wird.

 

Im Vorentwurf zum Gesetz fehlt ein Schlichtungsverfahren. Zwar würde vermittelt und geschult. Empfehlungen gäbe es aber keine, intransparentes Verwaltungshandeln bliebe weiterhin im Dunkeln. Wie heute wären Abgewiesene auf den Rechtsweg angewiesen. Ist die Einführung einer solchen Vermittlungsstelle tatsächlich ein Sprung nach vorne?

Bevor man an ein Gericht gelangen muss, sollte die Möglichkeit eines kostenlosen Zwischenschritts bestehen. Wir und einige andere Parteien haben in der Vernehmlassung die Schaffung eines Schlichtungsverfahrens gefordert, analog zum Kanton Waadt, wo Gesuchstellende im Streitfall eine Schlichtung verlangen oder direkt beim Kantonsgericht appellieren können. Das würde alles stark beschleunigen. Monatelange Wartespielchen wären nicht mehr möglich. So ist es auch beim Bund und in anderen Kantonen. Manchmal bin ich neidisch, wie gut das auf Bundesebene läuft. Warum kann das nicht auch im Kanton Zürich sein?

 

Mit der Revision soll der Meinungsbildungsprozess noch stärker geschützt werden. Anders als beim Bund soll dieser auch nach der Entscheidfindung geschützt bleiben. Erst nach Jahrzehnten würde klar, wie ein Verwaltungsentscheide zustande kam. Wieso diese Gegenbewegung?

Hier wird deutlich, wie konservativ der Kanton Zürich unterwegs ist. In der Vernehmlassung haben wir gefordert, dass dieser Punkt nicht verschärft wird. Es beelendet mich, dass Verwaltung und Regierung hier einen besonderen Schutz verlangen. Steuerzahlende müssen wissen dürfen, wie ein Entscheid zustande kam. Für eine Demokratie ist diese Transparenz essenziell.

Unabhängig von der Gesetzesrevision: Das Öffentlichkeitsprinzip braucht eine Akzeptanz innerhalb der Verwaltung. Bereits vor Jahren hat eine Evaluation des IDG festgestellt, dass diese Akzeptanz in der Verwaltung fehlt und dass dort angesetzt werden muss. Wie genau fördert man Akzeptanz für Transparenzregeln?

Durch interne Schulung. Transparenz muss von oben nach unten befohlen werden. Hier stehen Regierungsrätinnen und -räte in der Pflicht ­– auch wenn dies nicht das Lieblingsthema von allen ist. Auch Medienschaffenden sollen sich mit dem Öffentlichkeitsprinzip auseinandersetzen. Sie müssen ihre Rechte selbstbewusst einfordern, auch wenn die Zürcher Verwaltung oftmals ein Dschungel ist, durch den man sich durchkämpfen muss.

Ihre Prognose: Wird bei der Gesetzesvorlage noch nachgebessert?

Die politischen Verhältnisse haben sich ein wenig geändert. Die bürgerliche Mehrheit ist wieder eine Realität in diesem Kanton. Grundsätzlich herrscht zwar der Grundkonsens: Transparenz wichtig. Welche Dynamiken in der kommenden Kommissionsarbeit spielen werden, ist indessen schwer abschätzbar.