Spät startet die Genfer Justiz eine Transparenz-Offensive

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot befürchtete, dass ihm Anwälte in den Garten treten. (Photo: Keystone/Valentin Flauraud)

 

 

Von Denis Masmejan. Nach zähem Ringen hat die Genfer Justiz interne Weisungen zur Strafzumessung publik gemacht. Drei Jahre lang hat sich der Genfer Generalstaatsanwalt gegen eine Veröffentlichung gewehrt. 

 

Schliesslich hat sich das Öffentlichkeitsprinzip durchgesetzt. Jetzt sind bisher geheime, internen Weisungen auf der Webseite der Genfer Justiz veröffentlich worden. Die an die Genfer Staatsanwälte adressierten Anweisungen regeln die Anwendung von Strafen unter anderem bei Wiederholungstätern.

Einsicht in diese Unterlagen hatten die Demokratischen Juristen verlangt. Der Anwalt und ehemalige SP-Parlamentarier Nils de Dardel verlangte Einblick um die Strafpraxis bei Personen ohne Aufenthaltsbewilligung zu ergründen.

Doch beim Generalstaatsanwalt Olivier Jornot stiess de Dardel auf verschlossene Türen. Vor Medien erklärte dieser nun seinen Widerstand. Anwälte würden mit dem geforderten Dokumentenzugang  sehr weit in die Sphäre der Justiz eindringen. Er habe befürchtet, dass bei einer Offenlegung die Handlungsfähigkeit der Justiz durch  langwierige Einspruchverfahren behindert würde.

Das Zugangsgesuch des SP-Politikers hatte das Genfer Justizgericht entgegen der Empfehlung des Genfer Datenschutz- und Öffentlickeitsbeauftragten abgelehnt. Die internen Weisungen dienten nicht der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wurde argumentiert. Ausführungen, die nur schwer nachvollziehbar waren, gehört das Verhängen von Strafen doch zu den Kernkompetenzen des Staates. Auch das Bundesgericht hatte mit den Argumenten der Genfer Justiz seine Mühe und taxierte die Zugangsverweigerung als willkürlich.

So blieb dem Genfer Staatsanwaltschaft jetzt nichts anders übrig, als sich dem Urteil zu beugen. Von nun an werde die Staatsanwaltschaft zu den Transparenz-Musterknaben gehören, gelobte Olivier Jornot. Das einzige was die Staatsanwaltschaft auch künftig nicht herausgeben werde – und das wohl mit gutem Recht –  sei das Sicherheitsdispositiv ihres Gebäudes.

 


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