Heikle Exporte: Unter Druck macht der Bund Kehrtwende
Von Tobias Gafafer. Lange weigerte sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die Empfänger der Exporte von Überwachungstechnik aus der Schweiz zu nennen. Nach einem Rüffel des Öffentlichkeitsbeauftragten gibt es erstmals die Bestimmungsländer bekannt. Zudem schafft es grundsätzlich mehr Transparenz.

Schweizer High-Tech-Hilfe zur Überwachung der Opposition: Aserbaidschans umstrittener Präsident Ilham Alijew. (Foto: Keystone)
Die Geschichte begann im Juli 2013. Das «St. Galler Tagblatt» publizierte eine Recherche zu Exporten von zivil- und militärisch nutzbarer Überwachungstechnik aus der Schweiz, die auch an heikle Empfänger gehen sollten. Demnach wollten Firmen aus der Schweiz entsprechende Produkte etwa ans autokratisch regierte Turkmenistan oder nach Oman ausführen. Gesuche gestellt hatten unter anderem die deutsch-britische Firmengruppe Gamma und die Firma Neosoft. Die Kontrollbehörde, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), bestätigte zwar, dass gut ein Dutzend Exportgesuche für Technik zum Abhören von Handys und – zum ersten Mal – zum Eindringen in Computer hängig waren. Doch es gab sich zugeknöpft: Wegen des Amtsgeheimnisses äusserte sich das Seco weder zu den Bestimmungsländern, noch zu den Firmen. Mehr noch: Nachdem ich im Artikel einige Firmen und Empfänger der geplanten Exporte genannt hatte, erstattete es wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses Anzeige gegen unbekannt.
Um wenigstens die Liste mit den Namen der Länder zu erhalten, reichten ich und andere Journalisten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugangsgesuche ein. Das Seco lehnte dies ab: Die Bekanntgabe könnte die freie Meinungsbildung der zuständigen Stellen beinträchtigen, hiess es unter anderem. Zudem dürften amtliche Dokumente erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische und administrative Entscheid, für den sie die Grundlage bildeten, getroffen sei. Dies war mittlerweile der Fall: 2014 zog ein Teil der Firmen ihre Gesuche zurück. Es handelte sich primär um Technologien zur Überwachung des Internets. Die restlichen Gesuche, in erster Linie für Technik zur Überwachung des Mobilfunks, bewilligte der Bund. Dennoch weigerte sich das Seco weiter, die Bestimmungsländer zu nennen.
Nun war der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes, Hanspeter Thür, am Zug. Ich und andere Journalisten hatten gestützt auf Artikel 13 des Öffentlichkeitsgesetzes Schlichtungsanträge eingereicht. Wegen der hohen Belastung dauerte es lange, bis der Öffentlichkeitsbeauftragte eine Empfehlung veröffentlichte. Im Dezember 2014 war es soweit: Der Beauftragte liess kein gutes Haar an der Argumentation des Seco. Dieses habe ihn im Schlichtungsverfahren zu wenig unterstützt. Der Bund habe nicht einmal eine minimale Begründung für die Verweigerung des Zugangs geliefert. Dabei müsse die Behörde nachvollziehbar aufzeigen, weshalb die gesetzlichen Ausnahmen erfüllt seien. Die Argumentation des Seco würde darauf hinauslaufen, dass das ganze Verfahren der Exportbewilligungen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen sei. Kurz: Der Öffentlichkeitsbeauftragte empfahl dem Seco, Zugang zur Liste der Bestimmungsländer zu gewähren.
Anfang 2015 erhielt ich vom Seco einen Brief. Überraschend gab es die Namen der Bestimmungsländer bekannt. Die Liste enthielt nicht nur die Empfänger der bewilligten Ausfuhren, sondern auch die Namen der Länder, für die Firmen 2014 Exportgesuche zurückgezogen hatten. Darunter waren nicht nur Turkmenistan und Oman, sondern auch Russland, China und Jemen. Gleichzeitig kündigte das Seco an, dass es neu jedes Jahr die Bestimmungsländer bewilligter Gesuche in einer Statistik im Internet veröffentlichen wird. Es schafft also Transparenz wie beim Export von militärischen Gütern. Der Fall zeigt, was Journalisten dank des Öffentlichkeitsgesetzes mit Geduld und Hartnäckigkeit erreichen können – auch wenn im Seco letztlich wohl mehrere Faktoren zu einem Kurswechsel führten.




















