Nadelöhr Schlichtung: Klagen lohnt sich

Bereits sechs Wochen nach der Beschwerde trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte den Schlichtungsentscheid: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Foto: Keystone)
Von Hansjürg Zumstein. Weil sich der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht an die gesetzlich garantierte Frist hielt, reichte das Schweizer Fernsehen SRF beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Der Druck wirkte, das Ersuchen war in Rekordzeit erledigt.
Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Einsichtsgesuchen beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche und der Schlichtung, da ich die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigen würde.
Doch die Schlichtungsstelle, der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte, antwortete: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.»
Der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens SRF hatte damals entschieden, beim Bundesverwaltungsgericht eine Aufsichtsbeschwerdeeinzureichen wegen Rechtsverzögerung. Begründung unter anderem: «Indem der Beschwerdegegner das Schlichtungsverfahren und damit verbunden den Erlass einer Empfehlung unrechtmässig verzögert, verletzt er Art. 13 und Art. 14 BGÖ.»
Normalerweise dauert es ein bis zwei Jahre, bis Schlichtungsbegehren beim EDÖB durch sind. In meinem Fall gings nach dem Gang zum Gericht einiges schneller.
Eine kleine Chronologie:
- 23. März 2012 Akteneinsichtsgesuch beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD)
- 13. April 2012 Nach abschlägigem Entscheid Antrag beim Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zur Eröffnung und Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
- 17. April 2012 Eingangsbestätigung des EDÖB mit dem Hinweis, dass das Verfahren nicht fristgerecht abgewickelt werden könne
- 18. April 2012 Hinweis an den EDÖB, dass er sich strikte an die gesetzlichen Fristen zu halten habe
- 6. Juni 2012 Einreichen der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverzögerung
- 20.Juli 2012: Bereits sechs Wochen später trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte seinen Schlichtungsentscheid
Die Aufsichtsbeschwerde trug also entscheidend dazu bei, dass ein rascher Schlichtungsentscheid gefällt wurde. SRF hat deshalb entschieden, die Beschwerde zurückzuziehen, worauf SRF eine Parteientschädigung zugesprochen erhielt.
Mein Fazit: Es lohnt sich, auf Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Frist zu pochen.
Hansjürg Zumstein ist Vizepräsident des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch


















