Geheimnisvolles Tagi-Interview mit Calmy-Rey
Von Hansjürg Zumstein. Am Morgen des 18. Juni 2010 rieb ich mir die Augen: Plötzlich jagten sich an diesem Tag Gerüchte, die Schweiz habe geplant, die beiden Geiseln in Libyen militärisch zu befreien.

Hat Bundesrätin Calmy-Rey Militärpläne verraten? Das EDA verweigert Akteneinsicht. Foto: Keystone
Politiker aller Schattierungen reagierten empört. Doch es blieb an diesem Tag bei den Gerüchten – der Bundesrat verweigerte jede Stellungnahme. Am nächsten Morgen las ich allerdings staunend im Tages-Anzeiger, dass Bundesrätin Calmy-Rey die Existenz der Militärpläne bestätigte.
Im Tages-Anzeiger-Interview tönten die bundesrätlichen Aussagen eher harmlos. Eine knappe Bestätigung im Sinne, man habe eben nichts unversucht lassen wollen.
Was aber hatte sie wirklich gesagt? Wir alle wissen, dass Pressedienste der Verwaltung versuchen, brisante Äusserungen ihrer Vorgesetzten vor der Publikation zu entschärfen. Gut vorstellbar also, dass der Informationsdienst von Bundesrätin Calmy-Rey am Freitag, 18. Juni, als er das Interview vom Tages-Anzeiger per Mail zugestellt erhielt, angesichts der Empörung über die gerüchteweise bekanntgewordenen Pläne, verzweifelt versuchte, die Worte von Calmy-Rey über die Militärpläne zu entschärfen.
Was hat Calmy-Rey ürsprünglich gesagt, was wurde in den Text reingeflickt?
Deshalb verlangte ich am 25. Juni gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einblick in den Email-Verkehr mit dem Tages-Anzeiger sowie in weitere einschlägige Unterlagen. Das Schweizer Fernsehen wollte wissen, was Calmy-Rey ursprünglich gesagt hatte. Hat sie ohne Not und Zwang über geplante Kommandoaktion geplaudert? Hatte eventuell ihr Pressedienst danach versucht, die Passage mit einer nachträglich reingeflickten, künstlichen (und im damaligen Zeitpunkt völlig unmotivierten) Tages-Anzeiger-Frage zu entschärfen, so dass die Bundesrätin «gezwungen» war, Stellung zu beziehen? Die einverlangten Unterlagen sollten Auskunft geben.
Nach Monaten des Wartens empfahl der Datenschützer am 9. Dezember, dem Schweizer Fernsehen sei Einsicht in zwei Emails inkl. Anhang zu gewähren. Nur: Der Anhang war lediglich das publizierte Interview. Also eine Einsicht, die eigentlich keine war. Und die die Mails hatten nichtssagenden Inhalt wie «Lieber Herr Strehle, Anbei das Interview in der autorisierten Form. Ich melde mich gleich telefonisch bei Ihnen.»
Das Schweizer Fernsehen beschloss, den Fall weiterzuziehen. Zurzeit ist er am Bundesverwaltungsgericht hängig. Nur nebenbei bemerkt: Der Tages-Anzeiger sitzt hier seit Monaten – wenn die Hypothese zutrifft – auf heissen Unterlagen, die er seinem Publikum vorenthält. Wenn die Hypothese zutrifft, so hat er unterdrückt, dass Bundesrätin Calmy-Rey ohne äussere Not hochgeheime Militärpläne gegenüber zwei Journalisten enthüllte. Und danach zuliess, dass ihr Pressedienst die Aussage so zurechtbog, dass aussah, wie sie auf eine Journalistenfrage geantwortet habe.
Vielleicht ist alles aber auch ganz anders. Und vielleicht werden wir es nie genau wissen – weil das Bundesverwaltungsgericht mein Einsichtsgesuch ablehnt.


















