Endlich stand fest: Bezahlt wurden 390 000 Franken
Von Titus Plattner. Die Zeitung «La Liberté» kämpfte bis vors Bundesgericht, um Einblick in die Abgangsentschädigung von Bundesrat Christoph Blochers Generalsekretär zu bekommen.

«La Liberté» kämpfte für Informationen zum Abgang von Blochers ex-Generalsekretär Walter Eberle (rechts) bis vor Bundesgericht. Foto: Keystone
Am 5. Februar 2008 wollte Erik Reumann, damals Bundeshausredaktor der Zeitung «La Liberté» genau wissen, was hinter den Kulissen vereinbart worden war.
Er verlangte Einsicht in die Arbeitsverträge und in Unterlagen zur Abgangsentschädigung von Walter Eberle, dem ehemaligen Generalsekretär des Justizdepartements und dessen Stellvertreter Yves Bichsel. Beide mussten ihren Arbeitsplatz verlassen, nachdem Chef und Weggefährte Christoph Blocher von der Bundesversammlung als Bundesrat abgewählt und ausser Dienst gesetzt worden war. Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte ihnen gekündigt.
Journalist Reumann begründete seine Anfrage mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Am 17. März 2008 verweigerte das EJPD den Zugang zu diesen Dokumenten.
Diese Abfuhr liess Reumann nicht auf sich sitzen und gelangte mit einem Schlichtungsersuchen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). In seinem Entscheid vom 9. Februar 2009 empfahl dieser den Zugang zu den Dokumenten. Doch das EJPD blieb stur.
Nächste Instanz war das Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses entschied sich gegen die Offenlegung – weil Dokumente des Mitberichtsverfahrens nicht zugänglich gemacht werden könnten. Das Bundesgericht, das Erik Reumann (er arbeitete inzwischen als Pressesprecher beim Aussendepartement) und seine Nachfolgerin Magalie Goumaz darauf anriefen, sah dies anders: Die Dokumente seien sehr wohl laut Öffentlichkeitsgesetz herauszugeben und nicht Teil des Mitberichtsverfahrens.
Nachdem Sommaruga Justizministerin wurde, flossen die Informationen
Dass die Information durch alle Böden hindurch verweigert wurde, hängt mit der Politik zusammen: Eveline Widmer-Schlumpf, die am Anfang des Verfahrens für ihr Überleben in der SVP kämpfte, musste aus politischen Gründen den Zugang verweigern. Alles andere wäre ihr von der SVP als Affront gegen Blocher ausgelegt worden. Erst nachdem SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga Justizministerin wurde, war der Aktenzugang möglich.
Viel Juristerei, viel Politik, Zeit und Aufwand – und am Schluss, nachdem sich das Bundesverwaltungsgericht nochmals zum Fall geäussert hatte, liegen die Dokumente auf dem Tisch: Am 19. April 2011 – 39 Monate nach ihrem Akteneinsichtsgesuch – schrieb «La Liberté», dass der Abgang von Walter Eberle und Yves Bichsel 390’000 Franken gekostet hat.
Die Information hallte nicht besonders lang durchs Land. Kein anderes Medium ging darauf ein. Nutzlos war der Kampf nicht. Ein Erkenntnis des Gerichts hat Wert über den Tag hinaus: Dass das Interesse des Journalisten und einer breiteren Öffentlichkeit höher zu gewichten sei, als das Interesse der ehemaligen Spitzenbeamten am Schutz ihrer Privatsphäre. Im Kanton Jura hatte dieser Entscheid bereits Auswirkungen: Hier entschloss sich die Regierung, die Abgangsentschädingung des ehemaligen Polizeikommandanten zu veröffentlichen.



















