Wir teilen von Behörden losgeeiste Dokumente

Verwaltungsentscheide transparent machen: Amtsbüro in Glattfelden ZH. (Foto: Christian Beutler/Keystone)

Von Martin Stoll. Dokumente und Daten, die von Behörden gestützt auf ein Informations- oder Öffentlichkeitsgesetz zugänglich gemacht werden, sammeln wir in Zukunft konsequent ein. In einer neu aufgebauten Datenbank machen wir sie zugänglich.

Dass von der Verwaltung freigegebene Dokumente und Daten allen zur Verfügung stehen, ist ein Grundprinzip der Verwaltungstransparenz. Daher teilen wir diese auf unserer Plattform. Die neue Dokumentensammlung zeigt, wie das Öffentlichkeitsprinzip die journalistische Arbeit und den öffentlichen Dialog beeinflusst.

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Der fatale Hang der Verwaltung zur Lücke beim Aktenregister

Eigentlich ist die Verwaltung verpflichtet, Geschäfte lückenlos zu dokumentieren. (Foto: Christian Beutler/Keystone)

KOMMENTAR Das Thema wirkt trocken. Es geht um Administration und Bürokratie. Doch für die Umsetzung der Verwaltungstransparenz und auch für die Geschichtsschreibung ist es wichtig: Es geht um die Frage, wie Verwaltungen ihre Dokumente ablegen.

In Schweden, wo das Öffentlichkeitsprinzip 1766 geboren wurde, suchten Bürgerinnen und Bürger die Räume der Verwaltung auf. Hier begutachteten sie die Registraturen und nahmen Einblick in die Akten. Die papiernen Aktenablagen von damals sind heute die digitalen Geschäftsverwaltungssysteme. Sie sind das Rückgrat der Arbeit der Verwaltung.

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Die Dokumentenlisten der Verwaltung sind öffentlich

Muss sich in die Akten schauen lassen: Finanzministerin Keller-Sutter (Foto: Peter Schneider/Keystone)

Von Martin Stoll. Pauschal verweigerten die Juristen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Zugang zu Listen mit Dokumenten der CS-Notfusion. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes empfiehlt jetzt, die Auszüge aus dem Aktenverwaltungs-System zugänglich zu machen. 

Als der Bundesrat am 19. März 2023 die Not-Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt gab, stand die Verwaltung auch vor einem immensen Aktenberg. Das Generalsekretariat des Finanzdepartements (GS-EFD) arbeitete noch im Mai daran, sich einen Überblick über die angefallenen Dokumente zu verschaffen. «Die Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen», lässt die Kommunikationsabteilung des Departements ausrichten. 

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«Die breite Öffentlichkeit erfährt in der Regel nichts»

Fordert Transparenz über die Tätigkeit von Bezirksbehörden: GLP-Politiker Glättli.

Von Eva Hirschi. Die Zürcher Politik fordert von Bezirksräten und Bezirksgerichten mehr Transparenz. Der Winterthurer  Kantonsrat Urs Glättli (GLP) hat eine breit abgestützte Transparenzinitiative lanciert.

Für den Kantonspolitiker ist die Veröffentlichungspraxis der Zürcher Bezirksbehörden unzureichend. Nur wenn das Öffentlichkeitsprinzip umgesetzt werde, könne sich eine informierte Öffentlichkeit in die Diskussion einbringen und eine effektive parlamentarische Oberaufsicht sei gewährleistet.

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Wissen, was die Verwaltung herstellt: eine RTS-Serie

Die Aktivitäten der Verwaltung kennen und sich einbringen: das Rathaus von Onex bei Genf. (Foto: Martial Trezzini/Keystone)

Von Eva Hirschi. In einer vierteiligen Radioserie beleuchtete das Westschweizer Radio (RTS)  verschiedene Aspekte des Öffentlichkeits­prinzips aus Sicht von Bürgerinnen und Bürger. Das Echo war gross.

 

Nicht nur Medienschaffende, auch Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, amtliche Dokumente einzusehen. Die Öffentlichkeitsgesetze sehen dies so vor – doch viele wissen nicht, wie sie dieses Recht nutzen können. RTS widmete diesem Thema deshalb eine mehrteilige Radioserie.

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