Kein Grund zur Angst vor der Öffentlichkeit

Gemeindepras_St_Gallen Haben eingelenkt: Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet legen nach öffentlichem Druck ihre Löhne offen. (Foto: Reto Schneider)

Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre Löhne offengelegt. Der Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung blieb aus, die blutrünstigen Schlagzeilen ebenfalls. Es zeigt, dass Bürger und Medien durchaus in der Lage sind zu differenzieren, einzuordnen und einem Thema vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Wie viel verdienen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte im Kanton St. Gallen? Bisher war dies in den meisten Gemeinden ein gut gehütetes Geheimnis. Das dürfte sich nun ändern. Die Gemeinde Gommiswald muss der «Zürichsee-Zeitung» Lohndaten des Gemeindepräsidenten und der Gemeinderäte offenlegen. Dies geht aus einem Entscheid des St. Galler Innendepartements hervor. Die ZSZ hatte im vergangenen Jahr einen Entscheid der Gemeinde angefochten, weil der Gommiswalder Gemeinderat trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz, eine Auskunft über die Löhne verweigerte.

Das St. Galler Departement des Innern schreibt im Entscheid: «Behördenmitglieder befinden sich insofern in einer speziellen Situation, als dass sie ihre Arbeitsleistung im Dienst der Öffentlichkeit ausführen.» Ihr ‘Arbeitgeber’ sei sozusagen die Öffentlichkeit. «Dementsprechend muss auch hinsichtlich ihrer Entlöhnung Transparenz herrschen.» Dieses Allgemeininteresse an der Verwendung öffentlicher Mittel überwiege das Private Interesse an der Geheimhaltung der Entschädigungen. «Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Geld in welches Amt fliesst». Bei Gemeinderäten billigt das Departement des Innern der 5000-Einwohner-Gemeinde Gommiswald jedoch zu, dass dies auch ohne Namensnennung des zuständigen Ratsmitgliedes geschehen kann. «Es versteht sich aber von selbst, dass Rückschlüsse auf die einzelnen Personen möglich sind.»

Bekanntgabe von Löhnen ohne Zusammenhang mit Budgetentscheiden

Nicht gelten lässt das Departement des Innern die Argumentation der Gemeinde Gommiswald, die Herausgabe der Lohndaten an die «Zürichsee-Zeitung» hätte einen «unverhältnismässigen Aufwand» zur Folge. Die Daten müssten aus den Lohnabrechnungen und der Lohnbuchhaltung der Gemeinde ersichtlich sein.

Bei Gommiswald handelt es sich um einen Präzedenzfall im Kanton St. Gallen. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde Löhne nur aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes und ohne direkten Zusammenhang zu Budgetentscheiden öffentlich machen muss. Der Entscheid des Departements des Innern ist offiziell noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde Gommiswald hat jedoch angekündigt auf einen Rekurs verzichten zu wollen.

Im Nachgang an den Entscheid des Departements des Innern haben die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet gemeinsam entschieden, ihre Löhne offenzulegen. Explizit berufen sich die Gemeindepräsidenten jedoch darauf, die Löhne freiwillig – aber ohne Verfahren nach Öffentlichkeitsprinzip der Bevölkerung zu kommunizieren.

Im Kanton St. Gallen ist der Paradigmenwechsel noch nicht passiert

Das zeigt die Schwierigkeit des Öffentlichkeitsgesetzes im Kanton St. Gallen gut auf: Grundsätzlich sind Dokumente der Verwaltung öffentlich, Ausnahmen müssen begründet werden. Dieser Paradigmenwechsel ist im Kanton noch nicht angekommen. Insbesondere, weil im St. Galler Gesetz nach wie vor ein kostenloses Schlichtungsverfahren fehlt. Werden sich Gesuchsteller und Behörde nicht einig, könnte in dieser kostenlosen Schlichtung wie auf Bundesebene diskutiert werden, unter welchen Bedingungen Zugang zu einem amtlichen Dokument gewährt wird. Jetzt ist nur der Rechtsweg möglich. Und der ist teuer: Mehrere hundert Franken hat im Falle der Lohntransparenz die Verfügung der Gemeinde gekostet. Dazu kommt ein Kostenvorschuss für das Rechtsverfahren. Nach dem Entscheid des St. Galler Innendepartements wird dieser tiefere vierstellige Betrag nun immerhin zurückerstattet.


Alter, Erfahrung und Ausbildung spielen bei der Bemessung der Löhne von Gemeinepräsidenten eine Rolle: Die Berichterstattung zu den offengelegten Daten der Zürichsee-Zeitung ist hier abrufbar