Für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst
Von Martin Stoll. Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden.

Versucht mit fadenscheinigen Argumenten Transparenz zu verhindern: NDB-Chef Markus Seiler (RDB/Remo Nägel)
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. In der vorberatenden SIK des Nationalrates setzte das heftige Diskussionen ab. In der Kommission umstritten war auch der vom Bundesrat beantragte Ausschluss des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Überraschend billigt die Kommission dem NDB jetzt ein Agieren im Dunkeln zu. Trotz einem Antrag der Rechtskommission strich die SIK den Anti-Transparenz-Artikel nicht aus dem Gesetz.
Offenbar liessen sich die Sicherheitspolitiker vom Bericht des Bundesrats beeindrucken. Darin trägt die Regierung dick auf: Gesuchsteller hätten in der Vergangenheit Dossiers über Nachrichtendienstoperationen ausländischer Partnerdienste verlangt. «Mit Rücksicht auf die beteiligten Personen oder Partnerdienste musste der NDB die Einsicht in Beschaffungs- und Partnerdienstdossiers jeweils ablehnen», heisst es im Bericht. So wollte die Regierung dem Parlament weis machen, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist.»
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat beim NDB Einsicht in alle Akteneinsichtsgesuche der Jahre 2011 bis Ende 2013 und die Antwortschreiben der NDB-Juristen verlangt. Eine Analyse der 16 Einsichtsgesuche zeigt, dass die Argumente des Bundesrates wenig stichhaltig sind.
So oder so muss der Nachrichtendienst Bürgern antworten
In den ausgewerteten drei Jahren lehnte der NDB praktisch alle Gesuche ab. Von den 16 Akteneinsichtsanträgen lassen sich sechs als Bürgeranfragen klassifizieren. Diese werden vom Nachrichtendienst, wie von andere Bundesämter auch, in der Regel mit kurzen Mails beantwortet. Selbst wenn der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden sollte – das letzte Wort hat das Parlament – wird sich daran nichts ändern.
- So baten am 1. Juli 2013 die Macher des Zürcher Radio LoRa den Nachrichtendienst in einem BGÖ-Gesuch um die Aufzeichnung einer Radiosendung, da es leider nicht gelungen sei, die Sendung selber aufzuzeichnen. «Ich gehe davon aus, dass der NDB alle Radiosendungen in der Schweiz aufzeichnet», schrieb der Radiomacher. «Zu Ihrer Anfrage bestehen keine amtlichen Dokumente im Sinne des BGÖ», schrieb der NDB am nächsten Tag zurück.
- Ein weiterer Anfrager stellte Fragen zu islamistischen Imamen und Salafisten in der Schweiz, aber nicht zu konkreten Dokumenten des Nachrichtendienstes. Schliesslich verwies der Nachrichtendienst den Gesuchsteller auf einen bereits zuvor öffentlich gemachten Bericht.
Schilderung des Aufwands ist übertrieben
Nur zwei Gesuche betrafen konkrete nachrichtendienstliche Operationen, welche Jahrzehnte zurück liegen. Konkret gab es Anfragen zum deutschen Raketenbauer Lutz K. und zu Hans Walter B. einem Angestellten der DDR-Botschaft in Bern, welche die Schweizer Spionageabwehr mit Informationen versorgte. Beide Fälle sind in der Öffentlichkeit breit abgehandelt worden. Zumindest das Dossier zu Hans Walter B. liegt zudem im Bundesarchiv und ist ein Fall fürs Archiv- und nicht fürs Öffentlichkeitsgesetz. Beide Anfragen lehnte der Nachrichtendienst in einer kurzen Antwort und stets mit Verweis auf Artikel 7 des Öffentlichkeitsgesetzes ab: Die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz sei gefährdet, falls Dokumente zu diesen ziemlich abgehangenen Nachrichtendienst-Geschichten ans Licht kämen.
Weitere Anfragen betrafen statistische Angaben zu Partnerdiensten, das «Surveillance Detection Programm», mit dem die USA auf Schweizer Boden im Umfeld der Schweizer Niederlassungen illegal spionierte oder zur Tötung eines französischen Journalisten in Syrien. Stets argumentierte der NDB kurz und knapp und lehnte die Gesuche meistens mit Verweis auf drohende Gefahr für die Innere Sicherheit durchwegs ab.
«Die Gesuche lösten zum Teil einen beträchtlichen Aufwand aus», argumentiert der Bundesrat – und reicht das Wehklagen des NDB ungesehen ans Parlament weiter. Dass der Nachrichtendienst, wie im Bericht an das Parlament behauptet wird, Dokumente von mehreren hundert Seiten sichtete und ernsthaft prüfte, ob diese oder Teile daraus zugänglich gemacht werden können, muss ernsthaft bezweifelt werden.
Aus der Vergangenheit nichts gelernt
Ist diese Abschottungspolitik klug? In der Schweiz besteht seit der Fichenaffäre ein grosses Misstrauen gegenüber dem Nachrichtendienst. Die Öffentlichkeit verlangt aber grösstmögliche Transparenz. Wenn der Nachrichtendienst – mit fadenscheinigen Argumenten – die Schotten dicht machen und die Öffentlichkeit ganz ausschliessen will, belegt das auch, dass er aus der Vergangenheit wenig gelernt hat.




















