Kalkulierte Transparenz im Landwirtschaftsamt

Von Martin Stoll. Lange wehrte sich das Bundesamt für Landwirtschaft gegen die Publikation einer Liste mit Empfängern von Subventionen. Jetzt haben die Agrarbeamten das Dokument ins Netz gestellt – aus taktischen Gründen.

Verzichtet auf die Publikation weiterer Subventions-Listen: BLW-Direktor Bernard Lehmann. (Foto: RDB, Christian Lanz)

Hartnäckig versuchte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gegenüber der Zeitschrift «Der Beobachter» den Zugang zur Liste der Milchverarbeiter zu verheimlichen, die so genannte Verkäsungszulagen erhalten. Es führte eine Reihe von Argumenten ins Feld: Es gebe kein öffentliches Interesse am Zugang zur Liste, der Schutz der Personendaten sei wichtiger. Das Gesetz sehen eine Bekanntgabe nicht vor. Krönung war eine absurde Gebührenforderung über 275.000 Franken. Diese würden fällig, weil es 2500 Milchverarbeiter kontaktieren müsse.

«Der Beobachter» verlangte ein Schlichtungsverfahren beim Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser rügte das Verhalten des BLW dann auch mit scharfen Worten: die Gebührenrechnung sei «unverhältnismässig und geradezu stossend».

Nach der Schelte stellte das Agraramt die Liste kürzlich still und leise ins Netz. Jetzt sind die grossen Bezüger von Verkäsungszulagen publik: Emmi kassierte im letzten Jahr 46 Millionen Franken, die Züger Frischkäse AG etwas über 15 Millionen, Cremo SA, die Nachfolgerin der im 1. Weltkrieg gegründeten Butterzentrale, 7.6 Millionen und die Ostschweizer Imlig Käserei 7,1 Millionen Franken Bundesgeld.

Allerdings: Die Publikation der Liste ist nicht Ausdruck einer neuen Transparenz, sondern vielmehr Kalkül. Es ist davon auszugehen, dass «Der Beobachter» den Fall bis vor Bundesgericht gezogen hätte. Indem das BLW die Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten akzeptierte, umging es eine Beurteilung der Sachlage durch das Bundesverwaltungs- und das Bundesgericht. Mit der Publikation der Liste vermeidet das BLW jetzt, dass die Gerichte die Argumente Thürs in einem Richterspruch bestätigten.

Tapfer hat das BLW sich in den vergangenen Jahren gegen die Herausgabe von Daten zu Subventionsempfänger gestellt. Das dürfte sich auch in Zukunft nicht ändern. Auf eine Veröffentlichung weiterer Subventions-Listen verzichtete das Amt nach internen Diskussionen denn auch. Obwohl die Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten ein klares Signal für einen neuen Umgang mit dem Landwirtschafts-Geheminis wäre. Unmissverständlich hält er fest: Es sei nicht nötig, dass das Bundesamt Subventionsempfänger vorgängig konsultiere. Die Bekanntgabe der Subventionen verletze die Privatsphäre nicht. Und: «Es besteht ein eminentes öffentliches Interesse zu wissen, wer Zulagen für verkäste Milch (…) erhalten hat und ob mit den getätigten Zulagen die gesetzlich gewollten Wirkungen erzielt werden konnten.»

Gerade daran besteht Zweifel, weil die Verkäsungszulage in den letzten Jahren offenbar auch für Magerkäse ausbezahlt, und mit der abgerahmten Butter ein zusätzliches Geschäft gemacht wurde.