Keine Lust auf lästige Regeln

Sofortmassnahmen angeordnet:  Armasuisse-Chef Ulrich Appenzeller mit Bundesrat Ueli Maurer. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Armasuisse boykottierte wiederholt das Öffentlichkeitsgesetz. Jetzt wurden die Rüstungsbeschaffer des Bundes gerüffelt.

Seit sechseinhalb Jahren ist die Bundesverwaltung gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Verwaltungsstellen in krasser Weise um die Transparenzregeln foutieren. Der neuste Fall kommt von Armasuisse, der Rüstungsstelle des Bundes. Diese verwaltet im Auftrag der Öffentlichkeit für Milliarden Immobilien und kauft jedes Jahr für viel Steuergeld Rüstungsgüter ein. Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) scheint das Amt wenig zu interessieren.

Konkret: Im vergangenen Jahr verlangten Privatpersonen bei Armasuisse Auskunft über den Verkauf einer Landparzelle. Zudem wollten sie die Verkaufsdokumente haben. Armasuisse räumte den Antragstellern lediglich eine beschränkte Akteneinsicht ein und verlangte, dass die Dokumente vor Ort eingesehen werden. Dies ist eine Schikane und steht im Widerspruch zum Gesetz, denn der Antragsteller und nicht das Amt entscheidet, ob Dokumente zugeschickt oder im Amt eingesehen werden. Deshalb beantragten die Gesuchssteller eine Schlichtung vor dem Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Das beeindruckte Armasuisse indessen wenig. Das Amt ignorierte das Verfahren vor dem Öffentlichkeitsbeauftragten konsequent. Laut einer kürzlich ergangenen Empfehlung des EDÖB  verlangte dieser per E-Mail am 1. Oktober 2012 vom Rüstungsbeschaffer Dokumente und eine Stellungsnahme. Armasuisse reagierte nicht. Ein weitere telefonische Aufforderung und und eine schriftliche Intervention liessen die BGÖ-Verantwortlichen ebenfalls unbeachtet. Am 14. Januar 2013 setzte der Öffentlichkeitsbeauftragte eine letzte Frist bis zum 21. Januar 2013. Auch diese liess Armasuisse verstreichen. Dabei ist ein Amt, das in ein Schlichtungsverfahren involviert ist, gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Es kann nicht einfach den Kopf in den Sand strecken. Diese Mitwirkungspflicht verletzte Armasuisse in krasser Weise. Deshalb entschied der Öffentlichkeitsbeauftragte «im Zweifel für die Transparenz» und den Zugang zu den amtlichen Dokumenten.

Dass dies kein Einzelfall war, zeigt eine weitere Empfehlung des EDÖB. Ein Verein wollte die aktuelle Benutzungsvereinbarung des Militärflugplatzes Buochs zwischen Armasuisse und der zivilen Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG haben.

Armasuisse verweigerte den Zugang zu den Dokumenten und stellte sich im nachfolgenden Schlichtungsverfahren wiederum stumm. Nach wiederholter erfolgloser Aufforderung zur Einreichung von Dokumenten und einer Stellungnahme entschied der Öffentlichkeitsbeauftragte auch in diesem Fall für die Transparenz.

Bei Armasuisse ist die Kommunikationsabteilung mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips beauftragt. Laut Infochef Kaj-Gunnar Sievert hat sein Amt das Gesetz nicht absichtlich missachtet. «Armasuisse hat das Verfahren nicht boykottiert. Aufgrund personeller Engpässe und Abwesenheiten kam es zu der sehr langen zeitlichen Verzögerung», sagt er. Die Fälle hätten intern aufgezeigt, dass der Prozess verbessert werden muss. «Dies nicht zuletzt auch wegen der Zunahme der Anfragen.» Es darf also gehofft werden – auf mehr Professionalität und ein offenes Ohr für Bürgerinnen und Bürger. 

Rüstungschef Appenzeller hat inzwischen intern den Auftrag erteilt, die Vorkommnisse aufzuklären. Er habe, schreibt er in Brief an einen Bürger, hinsichtlich der erwähnten Schlichtungen Sofortmassnahmen angeordnet. Weitere Massnahmen würden geprüft, «sobald die Ursachen für die Missachtung der Mitwirkungspflichten von armasuisse festgestellt werden konnten.»


 

Erfahrungen gemacht mit Armasuisse? Wer Anträge über Öffentlichkeitsgesetz.ch stellt, kann die Arbeit der Verwaltung bewerten.