Wissen ist käuflich – aber nicht immer bezahlbar

Wenn's um Informationen zur Verteilung von dreihundert Millionen Franken Verkäsungszulagen geht, wird das Bundesamt für Landwirtschaft knausrig. (Foto: Keystone)

Von Eveline Dudda. Akteneinsicht kann ins Geld gehen: Das Bundesamt für Landwirtschaft verlangt für Controllingberichte und Statistiken zuweilen bis zu 300 Franken. Für Serienbriefe darf man auch das Dreifache hinblättern. Sofern man’s. hat.

Geld spielt beim Bundesamt für Landwirtschaft, BLW, eine grosse Rolle. Zum Beispiel kontrolliert es die Verwendung von rund dreihundert Millionen Steuergeldern als Verkäsungszulage. Wenn es jedoch um eben diese Kontrollberichte geht, wird das BLW knauserig: «Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs um Zugang zum Controllingbericht ‹Zulagen Milchpreisstützung. Monatliche Berichte mit Gesamtübersicht aus dem Jahr 2011› und zu den ‹Statistischen Unterlagen zur Milchpreisstützung 2000 bis 2010, Jahreszusammenfassung› benötigen wir rund drei Stunden.» Beim veranschlagten Stundenansatz von 100 Franken macht das 300 Franken aus. Am Kopierer liegt es nicht: Die Berichte umfassen gesamthaft weniger als 40 Dokumentseiten. Zudem muss kein einziges Wort abgedeckt werden.

Der Grund für den hohen Aufwand liegt tiefer: «Für das Heraussuchen dieser Dokumente und der Prüfung wie weit sie gemäss Öffentlichkeitsgesetz herausgegeben werden dürfen, haben wir drei Stunden benötigt», erklärt die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Recht und Verfahren vom BLW.

Das BLW lässt sich mit der Suche und Prüfung offenbar Zeit. Auch wenn es um breit gestreute Serienbriefe geht: «Die Bearbeitung Ihres Zugangsgesuches zu den Exemplaren der diversen Schreiben an die Zulagenbezüger inkl. Milchverwerter erfordert mehr als einen geringen Aufwand. Es sind 34 Dokumente herauszusuchen, auszudrucken und zu vergleichen. Pro Exemplar ist zu entscheiden, wie weit es nach Öffentlichkeitsgesetz herausgegeben werden darf. Es sind die gesetzlich vorgesehenen Anonymisierungen und Einschwärzungen vorzunehmen und danach sind die bearbeiteten Dokumente einzuscannen», lautet die Antwort des BLW auf ein entsprechendes Gesuch. 50 Seiten Serienbriefe würden deshalb mindestens 850 Franken kosten. Materialkosten und Porti kommen noch dazu.

Und es geht noch teurer. Zum Beispiel wenn Anhörungen ins Spiel kommen: Wer sich für den Schriftverkehr für die bereits beantwortete parlamentarischen Anfrage ‚Transparenz in der Milchverwertung‘ interessiert, erfährt, dass offenbar sämtliche Departemente und sieben Bundesämter involviert waren. «Gestützt auf Artikel 11 Absatz 4 VBGÖ haben wir die vom Gesuch betroffenen Behörden vor dem Entscheid, ob respektive wie weit die geforderten Dokumente zugänglich gemacht werden, anzuhören.» Damit lassen sich locker 14 Arbeitsstunden ausfüllen, was rund 1’400 Franken kostet.

Kaum billiger ist eine Liste der Dokumente, die das BLW zu einem bestimmten Geschäft abgelegt hat. «Diese Liste ist nicht mit einfachem elektronischen Vorgang herzustellen, denn die Dokumente sind an verschiedenen Orten im Geschäftsverwaltungssystem registriert. Es müssen mehrere Stellen innerhalb des BLW konsultiert werden. Hinzu kommt der Aufwand für die Überprüfung, ob alle relevanten Dokumente (E-Mail, Papierdokumente) im Geschäftsverwaltungssystem erfasst worden sind.» Deshalb gibt das BLW auch hier den Tarif durch: «Wir haben für eine erste grobe Analyse und die bisherige Korrespondenz bereits fünf Stunden gebraucht. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass wir mindestens weitere fünf Stunden für die Erstellung der Liste, die Anhörung der Involvierten und die Mitteilung unseres Entscheides über die Dokumentenherausgabe benötigen werden.» Macht total zehn Stunden, im Wert von tausend Franken. Für nichts anderes als eine Auflistung der abgelegten Dokumente, gänzlich ohne Inhalt.

Spätestens jetzt ist klar: Für freischaffende Journalistinnen – und alle anderen, die ebenfalls nicht über einen üppigen Recherchefonds verfügen – verkommt das BGÖ zur Farce.


 

Eveline Dudda ist freischaffende Agrarjournalistin