Transparenz mit Umwegen bei Staatsverweigerern
Auch in der Schweiz ein Phänomen und für Behörden eine Herausforderung: Staatsverweigerer bei einem «Reichsbürger»-Treffen in Darmstadt. (Foto: Boris Roessler/Keystone)Von Michelle Isler. Die Thurgauer Verwaltung lehnte den Zugang zum Leitfaden «Umgang mit Staatsverweigerern» zunächst ab. Dank eines Schlichtungsverfahrens konnte die «Thurgauer Zeitung» das Dokument einsehen und darüber berichten – unter Auflagen.
Für andere Kantone ist ein Leitfaden im Internet aufzufinden. Die Thurgauer Behörden argumentierten, eine Herausgabe gefährde die Sicherheit von öffentlichen Organen. Im Gespräch einigten sich Zeitung und Verwaltung auf die Herausgabe von zwei Versionen: ungeschwärzt für das Hintergrundwissen, geschwärzt für den Medienbericht.
Im Kanton Thurgau seien Staatsverweigererinnen und -verweigerer «ein erhebliches Problem», schrieb der Thurgauer Regierungsrat im März 2025 in einer Antwort auf eine Interpellation aus dem Grossen Rat. Es war diese Antwort, die Sabrina Bächi von der «Thurgauer Zeitung» auf einen Leitfaden «Umgang mit Staatsverweigerern» aufmerksam machte.
Über ein Jahr später berichtet die «Thurgauer Zeitung» über den Inhalt des Dokuments: In zwei Seiten Text und einer ganzseitigen Grafik beschreibt der Leitfaden Ausgangslage, Herausforderungen sowie Handlungs- und Gesprächsempfehlungen. Bei Staatsverweigerern handle es sich um eine heterogene Strömung von Reichsbürgern, Selbstverwalterinnen, Verschwörungstheoretiker oder anderen Querulantinnen mit staatsverweigernden Ansichten.
Sie würden sich oft weigern, Anweisungen der Verwaltung oder Justiz zu befolgen – etwa beim Bezahlen von Bussen. Briefe tragen meistens einen auffälligen Absender, etwa «lebender Mensch Hans Muster». Im direkten Kontakt empfiehlt der Kanton den Verwaltungsangestellen aktives Zuhören, sich nicht provozieren lassen und das behördliche Handeln ohne Wertung zu erklären.
Diese Informationen decken sich mit ähnlichen Anweisungen aus anderen Kantonen, deren eigene Leitfäden online auffindbar sind. Für ihren Kanton musste die «Thurgauer Zeitung» das Dokument allerdings per Öffentlichkeitsgesetz herausverlangen.
Auf Anfrage keine Einsicht
«Ich wollte unserer Leserschaft sagen können: So macht es der Thurgau. Nicht einfach Beispiele aus anderen Kantonen beschreiben», erklärt Redaktorin Sabrina Bächi. Auf zwei Medienanfragen im August und September 2025 reagierte die Medienstelle des Kantons, ablehnend. Es handle sich um ein Papier für den internen Gebrauch.
Darauf stellte sie via Antragshilfe auf der Website von Öffentlichkeitsgesetz.ch ein Gesuch um Akteneinsicht. «Zuerst musste die Verwaltung abklären, wer überhaupt für das Dokument zuständig ist. Mein Gefühl war: Niemand wollte sich so richtig verantwortlich fühlen», erinnert sich die Journalistin. Am 19. September 2025 richtete sie den Antrag dann direkt an die Amtsleiterin des Personalamtes. Die folgende Absage begründete das Amt damit, dass die Veröffentlichung des Papiers öffentliche Organe ernsthaft gefährden würde und ihre Sicherheit dann nicht gewährleistet sei.
Weil die Leitfäden aus anderen Kantonen öffentlich sind, akzeptierte Bächi das nicht. Sie beantragte ein Schlichtungsverfahren. Beim Termin im Februar 2026 erfuhr sie, dass nicht das Personalamt den Leitfaden erstellt hatte, sondern die Polizei. Diese sei bis zur Schlichtung aber nicht in den Öffentlichkeitsgesetz-Antrag involviert gewesen.
Schlichtung war Wendepunkt
Bei der Schlichtung war nun der Kommandant der Kantonspolizei anwesend. Auch für ihn standen Sicherheitsbedenken für die Verwaltungsangestellten im Vordergrund. Aber: «Es war ein sehr gutes Gespräch. Der Kommandant bot an, dass ich sowohl eine geschwärzte als auch eine ungeschwärzte Version erhalte», sagt Bächi. «Wir vereinbarten schriftlich, dass ich die Dokumente an sich nicht veröffentlichen darf, für den Artikel die geschwärzte Version verwende und ihn zusammengefasst wiedergebe.» Ausserdem sei abgemacht worden, dass die Kantonspolizei vor der Veröffentlichung gegenlesen darf.
«Weil ich nicht wusste, was in den Dokumenten steht, nahm ich den Deal an», so die Journalistin. Sie holte den Leitfaden auf dem Polizeiposten ab und war überrascht, «wie wenig überraschend sein Inhalt ist». Er sei vergleichbar mit denjenigen aus den anderen Kantonen, geschwärzt sei wenig. «Rückblickend hätte es aus meiner Sicht keine Schlichtung und keinen Antrag gebraucht, sondern einfach ein Gespräch mit der richtigen Person», findet Bächi. «So ist ein Vertrauensverhältnis entstanden.» Die Auflagen hätten ihre Arbeit in diesem Fall nicht eingeschränkt.




















