Zürcher Behörden wollen Asylquoten nicht offenlegen

Von Michelle Isler. Das Rechercheprojekt Asyl-Atlas von Öffentlichkeitsgesetz.ch und «Reflekt» zeigt erstmals, welche Gemeinden seit 1994 im Asylwesen Verantwortung tragen. In Zürich wehren sich die Behörden seit Jahren gegen Transparenz bei den Asylquoten.
2025 lebten in der Schweiz so viele Menschen im Asylverfahren wie noch nie. Wo sie untergebracht werden, ist Sache der Kantone, welche die Geflüchteten auf ihre Gemeinden verteilen. Dabei verfolgt jeder Kanton sein eigenes System. Die Kantone kommen bei der Unterbringung immer wieder an ihre Grenzen.
So etwa 2023, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine viele Menschen gleichzeitig Schutz in der Schweiz suchten und dringend zusätzlicher Wohnraum benötigt wurde. Auch im Kanton Zürich wurde die Unterbringung zunehmend zur Herausforderung. Dort muss jede Gemeinde proportional zu ihrer Bevölkerung eine bestimmte Anzahl Asylsuchender aufnehmen.
Wer trägt die Verantwortung bei der Aufnahme von Geflüchteten?
Der erste Schweizer Asyl-Atlas zeigt, wie unterschiedlich Geflüchtete seit 1994 auf die Gemeinden verteilt wurden – und wer über Jahrzehnte besonders viel oder wenig Verantwortung übernahm.
Im nächsten Café Transparence am 25. August 2026 um 11.30 Uhr zeigen Christian Zeier («Reflekt») und Malte Aeberli («Tages-Anzeiger»), wie der Asyl-Atlas entstand, wie Verwaltungsdaten zu lokalen Geschichten wurden und wie die gemeinsame Recherche mit Regionalredaktionen aus zwölf Kantonen funktionierte. Moderation: Marguerite Meyer.
Der Online-Anlass kann hier gebucht werden.
Der Streit um die Zürcher Asylquoten
Im Frühjahr 2023 wollte sich der «Tages-Anzeiger» deshalb einen Überblick verschaffen: «Wir wollten wissen, welche Gemeinden im Kanton Zürich die Quoten erfüllen und welche nicht», erklärt der Journalist Malte Aeberli. Er beobachtet das Zürcher Asylwesen seit Jahren und hat auch beim Asyl-Atlas mitrecherchiert. Gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz verlangte der «Tages-Anzeiger» damals Einsicht in eine Auflistung der effektiv erfüllten Asylquoten jeder Gemeinde im Kanton Zürich zwischen Januar 2018 und April 2023.
Das zuständige kantonale Sozialamt in der Sicherheitsdirektion von Regierungsrat Mario Fehr lehnte das Begehren ab, woraufhin der «Tages-Anzeiger» eine Beschwerde einreichte. Das Verwaltungsgericht urteilte zugunsten einer kostenlosen Offenlegung und trug den Zürcher Behörden die Gerichtsgebühren von rund 2600 Franken auf. Diesen Entscheid akzeptierte die Zürcher Verwaltung nicht. Mittlerweile liegt der Fall beim Bundesgericht.
Bund und Kantone berechnen unterschiedlich
Die Zürcher Quoten bildet der Asyl-Atlas zwar nun ab, weil das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Daten aus allen Kantonen unkompliziert zur Verfügung stellte. Allerdings sind die beiden Datensätze nicht deckungsgleich: Für das SEM zählen Personen in Bundesasylzentren nicht zur Anzahl Asylsuchender pro Gemeinde. Für den Kanton Zürich hingegen schon – und zwar mit der vollen Kapazität, sobald das Zentrum in Planung ist.
«Wenn in der Gemeinde Rümlang in den nächsten Jahren ein neues Bundesasylzentrum mit 150 Plätzen entsteht, hat Rümlang in der Logik des Kantons heute schon 150 Plätze vergeben», erklärt Aeberli. Auch wenn die 150 Plätze nur theoretisch belegt sind, erfüllt die Gemeinde so ihre Pflicht. Dasselbe gilt für kantonale Durchgangszentren. Ein Abgleich mit den Daten des Asyl-Atlas würde zeigen, wie stark diese Berechnungsweise die kantonalen Quoten prägt.
Transparenz gefährde Zusammenarbeit
Gegen die Offenlegung der Zahlen wehren sich die Zürcher Behörden aus mehreren Gründen: Die Daten seien für eine Veröffentlichung nicht geeignet. Es handle sich um ständig schwankende und lückenhafte Daten, die nur bei Bedarf konsolidiert worden seien und deshalb interne Arbeitsmittel darstellten. Zudem würde eine Veröffentlichung die Zusammenarbeit von Gemeinden und Kanton beeinträchtigen und die Gemeinden würden gegeneinander ausgespielt, falls eine Gemeinde die vorgegebene Quote am Stichtag nicht eingehalten habe. Das Verwaltungsgericht akzeptierte diese Argumente nicht.
«Nach der Publikation des Asyl-Atlas gibt es für die Sicherheitsdirektion wenig Gründe, an ihrem Widerstand gegen Transparenz festzuhalten», findet Aeberli. Ob das Bundesgericht dies auch so sieht, bleibt abzuwarten. Die Sicherheitsdirektion teilt via Medienstelle mit, man äussere sich nicht zu laufenden Verfahren.





















