Transparenz mit Preisschild: Fragwürdige Praxis im Tessin

Nach Vermittlungsgesprächen schickte er Dokumente und eine gesalzene Rechnung: Der Tessiner Staatsrats-Präsident Christian Vitta. (Foto: Pablo Gianiazzi/Keystone)

Von Federico Franchini. Der Tessiner Staatsrat musste Amtsdokumente von öffentlichem Interesse rausrücken – aber hat dem Journalisten, der sie angefordert hatte, eine saftige Rechnung von fast 500 Franken mitgeschickt.

Es ist eine kleine, fiese Rache. Ein Detail vielleicht. Doch es sagt viel darüber aus, wie der Staatsrat des Kantons Tessin zu Transparenz und Pressefreiheit steht.

Die Regierung des italienischsprachigen Kantons hat zuerst mit viel Mühe versucht, den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu verhindern. Als dies nicht gelang und sie die Dokumente rausgeben musste, rächte sie sich, indem sie denjenigen, die rechtmässig ein Gesuch gestellt hatten, eine Rechnung in Höhe von 500 Franken stellte.

Die verborgene Macht der kantonalen Finanzkontrolle

Gegenstand des Rechtsstreits ist der Jahresbericht der kantonalen Finanzkontrolle (Controllo cantonale delle finanze, CCF), des obersten Finanzaufsichtsorgans des Kantons. Die CCF spielt eine wichtige Rolle für den reibungslosen Ablauf des Staatsbetriebs: Sie prüft die Rechnungen und das Budget, führt Audits bei den verschiedenen Dienststellen der Kantonsverwaltung oder bei externen, von der Regierung beauftragten Organisationen durch und kann auch Sonderaufträge übernehmen, die ihr von der Regierung selbst oder von der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates erteilt werden.

Trotz dieses sehr wichtigen Mandats – die Überprüfung der ordnungsgemässen Verwendung der öffentlichen Gelder – ist über die Arbeit des CCF wenig oder gar nichts bekannt. Seine Berichte, etwa 100 pro Jahr, werden nicht veröffentlicht, seine Internetseite ist so ausgedünnt, dass man nicht einmal weiss, wer dieses Organ leitet, in welchem ungefähr 15 Personen beschäftigt sind.

Ein Antrag, viele Hürden und lange Verzögerungen

Angesichts dieser Undurchsichtigkeit beantragte die Zeitung Area im September 2022 den Zugang zu den Tätigkeitsberichten dieser Aufsichtsstelle des Staates für den Zeitraum 2018-2021. Dies war der Beginn eines mehr als zwei Jahre dauernden Tauziehens.

In einem ersten Schritt teilte uns die CCF umgehend mit, dass die Berichte «leider nicht veröffentlicht werden». Deshalb stellten wir ein formelles Gesuch gemäss dem Gesetz über Information und Transparenz des Staates (Legge sull’informazione e sulla trasparenza dello Stato, LIT). Die Regierung liess sich Zeit: Die im Gesetz vorgesehene Frist hielt sie nicht ein (15 Tage, 30 Tage in Spezialfällen, Anm. d. R.); die formelle Zugangsverweigerung erhielten wir fast fünf Monate nach dem Gesuch. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass es sich bei unserem Gesuch um «eine wahllose Anfrage zu Sondierungszwecken» handle, die nicht «geeignet ist, ein öffentliches Interesse an Transparenz zu begründen.»

Wir wandten uns deshalb an die kantonale Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission. Diese hob den Beschluss des Staatsrats auf und kritisierte in ihrer Antwort am 23. Oktober 2024, dass die Regierung sich damit begnügt hatte, «sich rein abstrakt darauf zu berufen», dass der Antrag verallgemeinert sei und kein öffentliches Interesse bestehe. Doch genau dieses Interesse müsse überwiegen, denn es ziele darauf ab, «die freie Meinungsbildung zu gewährleisten und die Beteiligung am öffentlichen Leben zu fördern.»

Ein billiger UBS-Stick kommt mit einer gesalzenen Rechnung

Am 13. November 2024 erhielten wir einen eingeschriebenen Brief, in dem uns der Staatskanzler Arnoldo Coduri und der Staatsratspräsident Christian Vitta einen USB-Stick mit den angeforderten Dokumenten überreichten. Endlich! Doch dann kam die Überraschung: Wir sollten insgesamt 488.80 Franken bezahlen, die sich aus Verwaltungskosten (480 CHF), dem Porto (5.80 CHF) und dem USB-Stick (abgerundet auf 3 CHF statt 3.40 CHF) zusammensetzten. Im Anhang lag die Rechnung von einem Geschäft in Bellinzona bei.

Man könnte darüber lachen, würde es sich nicht um zwei so grundlegende demokratische Konzepte wie Transparenz und Pressefreiheit handeln.

Debatte über Transparenz bei den Finanzkontrolleuren

Auf nationaler Ebene ist die Debatte über die Transparenz der Finanzkontrollorgane von Behörden aktueller denn je. Kürzlich wurde das Thema an der Konferenz der Finanzkontrolleure der lateinischen Kantone diskutiert. Yves Steiner, Mandatsleiter des Rechnungshofs des Kantons Waadt – einer der wenigen, die ihre Berichte veröffentlichen – erklärte den Zuhörerinnen und Zuhörern, dass Transparenz heute unumgänglich sei: «Wie lange werden die Berichte über die interne Kontrolle der Gebietskörperschaften nicht öffentlich zugänglich sein?», fragte er und forderte die kantonalen Verantwortlichen auf, darüber nachzudenken, wie sie die Ergebnisse ihrer Arbeit verbreiten könnten. Nahm dies der Leiter der internen Revision des Tessiner Finanzkontrolle Sacha Lembo, der im Saal anwesend war, zur Kenntnis und wird er in Bellinzona darüber berichten?

Mit gutem Beispiel voran geht Lausanne. Die Stadt hat beschlossen, die Berichte ihrer Finanzprüfung zu veröffentlichen. «Dies ist ein wichtiger Grundsatzentscheid zugunsten einer grösseren Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder», sagte Eric-Serge Jeannet, stellvertretender Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Das eidgenössische Kontrollorgan veröffentlicht seine Berichte seit zehn Jahren, indem es sie direkt an die Medien schickt.

Im Tessin ist die institutionelle Obstruktion bekanntlich zu Hause. Und wenn eine staatliche Kommission die Exekutive des Staates beschämt, rächt sich diese, indem sie einem Journalisten die 8,5 Arbeitsstunden (!) in Rechnung stellt, die für die Vorbereitung von vier Dokumenten notwendig waren. Natürlich ohne dabei den USB-Stick zu vergessen.

Das nächste Mal sollte man also zweimal nachdenken, bevor man nach etwas fragt, was – laut Gesetz – jedermann einsehen darf.


Der Artikel von Federico Franchini wurde zuerst in der Unia-Zeitung Area publiziert.