Das Parlament setzt ein klares Zeichen für mehr Transparenz
Verdecktes offenlegen: Nationalrat beim Aufräumen. (Foto: Yoshiko Kusano/Keystone)Von Eva Hirschi. Das Parlament spricht sich für das Öffentlichkeitsprinzip aus und schreibt dies sogar in die Legislaturplanung – gegen den Willen des Bundesrats. Was das bedeutet.
Alle vier Jahre legt der Bundesrat zuhanden des Parlaments seine Legislaturplanung fest. Darin enthalten sind die strategischen Ziele und prioritären Schwerpunkte der Legislaturperiode. Die Debatte über die Planung soll zeigen, wo die Regierung auf Unterstützung der Räte zählen kann und wo Anpassungsbedarf besteht.
Potenzial für Korrekturen besteht durchaus: In der letzten Debatte hat das Parlament eine Anpassung gefordert, die zeigt, dass die Transparenz der Verwaltung und der Regierung zu wünschen übrig lässt. Auf Antrag eines Mitglieds des Parlaments ist in die Legislaturplanung 2023-2027 ein neues Geschäft eingeflossen unter Artikel 9 Ziel 8 Ziffer 52ter. Die neue Massnahme lautet: «Beseitigung von Zugangsschranken formeller und finanzieller Art zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips.»
Widerstand des Bundesrats
SP-Nationalrätin Céline Widmer, Mitglied der Kommission, sagt: «Damit setzt das Parlament ein Zeichen und fordert vom Bundesrat und der Verwaltung eine konsequente Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips.» Noch immer gebe es Hürden für den Zugang zu Informationen, das Öffentlichkeitsprinzip werde noch nicht überall gut angewendet, so Widmer: «Es bedeutet auch, dass das Parlament kritisch auf die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips schaut und dessen Einhaltung einfordert.»
Der Bundesrat war gegen diesen Antrag. Das Öffentlichkeitsprinzip werde genügend gewahrt, es gebe keine formellen und finanziellen Schranken, die zu beseitigen wären, so Bundesrätin Viola Amherd. Das sieht das Parlament klar anders. Bereits in der Kommission war der Antrag fast einstimmig angenommen worden, mit 17 zu 1 Stimmen. Der Ständerat schwenkte um und so fand das Anliegen auch in der Einigungskonferenz eine überwältigende Mehrheit über alle Parteien hinweg: 170 Stimmen gegen 19 Stimmen bei einer Enthaltung. Einen Minderheitsantrag gab es nicht.
Potenzielle Gerichtskosten wirken einschüchternd
Der Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann engagiert sich seit Jahren für mehr Transparenz, sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene. Er hat selbst Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsprinzip gemacht. So verlangte Wyssmann etwa Einblick zu IV-Gutachten oder in Impfstoffverträge. Er sagt: «Ohne Informationsfreiheit gibt es keine Meinungsfreiheit. Für eine Demokratie ist das Öffentlichkeitsprinzip grundlegend. Wenn nur der Staat informieren darf, dann kommt es zu einer Hofberichterstattung wie in Autokratien oder Diktaturen.»
Die finanziellen Hürden sieht Wyssmann bei den Gerichtskosten und den Anwaltskosten, die der unterliegende Gesuchsteller zu übernehmen hat, wie in seinem Fall gegen die Pharmakonzerne. «Das Schlichtungsverfahren beim EDÖB ist zwar noch kostenlos. Doch erfolgt keine Einigung und erhalten die Medienschaffenden danach eine negative Verfügung, getrauen sie sich oft nicht, diese anzufechten, weil das finanzielle Risiko gross ist, sollte man vor Gericht verlieren.» Es gehe um mehrere Tausend Franken. Das wirke einschüchternd: «Diese prohibitiven Hürden gilt es abzubauen», so Wyssmann. Und: «Wer von Steuergeldern profitiert, soll sich nachher nicht im Öffentlichkeitsverfahren schadlos halten.»
Die Erwähnung des Öffentlichkeitsprinzips in der Legislaturplanung ist ein klares Zeichen – aber nicht mehr. Geht es normalerweise um konkrete Massnahmen, zu denen der Bundesrat eine Botschaft vorlegen muss und selber gesetzgeberisch tätig wird, liegt dieser Fall anders. Es handelt sich um keine eigentliche Massnahme, deshalb erwartet Widmer vom Bundesrat keinen Vorschlag zur Gesetzänderung. Möglich aber, dass im Parlament Vorstösse dazu kommen werden – denn offensichtlich gibt es Handlungsbedarf.


















