Medien brauchen Zugang zum geplanten Transparenzregister
Hinter die Kulissen schauen: Geschäftsmann auf dem Zürcher Paradeplatz. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch setzt sich für den Zugang der Medienschaffenden zum neuen Transparenzregister ein. Dies ist wichtig, damit investigativer Journalismus seine Funktion erfüllen kann.
Mit dem Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) soll ein Register mit wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen geschaffen werden. Damit können Wirtschaftsdelikte effektiver verfolgt werden. Medienschaffende haben aber kaum Chancen, an Registereinträge zu kommen.
Laut des erläuternden Berichtes des Finanzdepartements könnten Interessierte Zugang zum Register auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes verlangen, «aufgrund der Darlegung eines überwiegenden öffentlichen Interesses». Allerdings ist das BGÖ kaum das richtige Werkzeug, mit dem Medienschaffende einfach und schnell an die benötigten Informationen gelangen. Das hält Öffentlichkeitsgesetz.ch in seiner Vernehmlassungsantwort fest.
Affären und Kritik einfach aussitzen
Der Grund dafür: Im Öffentlichkeitsgesetz gibt es mehrere Ausnahmen, die von den Beteiligten genutzt werden können. Diese reichen vom Schutz spezifischer behördlicher Massnahmen bis hin zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen und internationalen Beziehungen. Wenn Betroffene diese Ausnahmen beanspruchen, kann sich der Zugang zum Register um Jahre verzögern, selbst wenn die Behörden ein öffentliches Interesse anerkennen. Medienberichterstattung kann durch Gerichtsverfahren umgangen werden. Weiter widerspricht die verlangte «Darlegung eines überwiegenden öffentlichen Interesses» der Logik des Öffentlichkeitsgesetzes, denn BGÖ-Zugangsgesuche müssen grundsätzlich nie begründet werden.
Die globale Kontrollinstanz für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Financial Action Task Force (FATF), empfiehlt, auch Medien und NGOs Zugang zu Transparenzregistern zu gewähren, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Medien und NGOs sind anerkannte Akteure in der Aufdeckung von Geldwäsche, und investigative Berichterstattungen haben in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz zu wichtigen politischen Diskussionen geführt. In vielen Fällen basierten diese Enthüllungen auf Informationen, die durch undichte Stellen oder Leaks an die Öffentlichkeit gelangten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Medienschaffenden proaktive Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit sie ihrer gesellschaftlichen Wächterfunktion nachkommen können.
Medien auf Antrag hin Zugang gewähren
Klar ist: Das öffentliche Interesse an solchen Daten hat in den vergangenen Jahren markant zugenommen. Auch international findet das Konzept des «berechtigten Interesses» Anerkennung. Der Europäische Gerichtshof hat zwar allgemeinen öffentlichen Zugang als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre eingestuft, aber für Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse Zugang gewährt. Die EU plant, dieses Recht in ihrer Geldwäscherei-Richtlinie zu verankern. Die Schweiz riskiert, bei Nichtgewährung dieses Zugangs hinter EU-Standards zurückzufallen.
Öffentlichkeitsgesetz.ch verlangt deshalb, Artikel 28 des Gesetzes so zu ändern, dass Medienschaffende und NGOs auf Antrag Zugang zum Register bekommen. Dies würde die Einhaltung internationaler Standards sicherstellen und anerkennen, dass Medienschaffende und Nichtregierungsorganisationen hier wichtige Arbeit im öffentlichen Interesse leisten.




















