Ex-Transparenzchef kritisiert Geheimhaltungsklausel
«Tendenziell zu transparenzscheue» Zürcher Verwaltung: Sicherheitsdirektor Mario Fehr informiert über Entwicklungen im Asylbereich. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)Der ehemalige Zürcher Transparenzbeauftragte Dieter Müller kritisiert den Entwurf der Zürcher Regierung für eine neue Geheimhaltungsklausel im Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Diese möchte interne Protokolle von Amtsstellen generell als geheim einstufen.
Müller, der von 2008 bis 2019 als Leiter der Koordinationsstelle IDG bei der Zürcher Staatskanzlei tätig war, sieht darin eine klare Einschränkung der Transparenz. Dies steht im Widerspruch zum in der Kantonsverfassung verankerten Öffentlichkeitsprinzip. «Das sollte man nicht so machen», wird der «Mr. Öffentlichkeitsprinzip» des Kantons Zürich in einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» zitiert.
Müller, der das Öffentlichkeitsprinzip in seiner Zeit als Leiter der Koordinationsstelle IDG stark verfochten hat, sieht in der generellen Geheimhaltung von Sitzungsprotokollen der Behörden eine unnötige Einschränkung der Transparenz. Mit Erstaunen und Unbehagen habe er die geplante Änderung zur Kenntnis genommen.
Weitreichende negative Konsequenzen
Hauptkritikpunkt des ehemaligen Verwaltungsjuristen ist die drohende Untergrabung der sogenannten Interessenabwägung, die er als «das Herz des IDG» betrachtet. Diese Abwägung erfordert derzeit bei jeder Anfrage eine sorgfältige Prüfung, ob das öffentliche Einsichtsrecht oder bestimmte Ausschlussgründe – wie der Schutz der Persönlichkeit, die Staatssicherheit oder die ungestörte Durchführung von Amtshandlungen – überwiegen.
Die sorgfältige Abwägung der Geheimhaltung stelle einen Kernmechanismus des aktuellen Gesetzes dar. Müller warnt, dass dieser Mechanismus durch die neue Klausel effektiv «ausgeschaltet» wird. «Da ist mir gar nicht wohl dabei», sagt Müller, der während seiner Zeit beim Kanton, Beamte geschult und die Regierung in Sachen Öffentlichkeitsprinzip beraten hat. Die geplante Änderung könnte trotz ihrer Kürze weitreichende, negative Konsequenzen haben: «Es wird verkannt, was man damit anrichtet.»
Der ehemalige Staatsangestellte missbilligt nicht nur den Inhalt der neuen Geheimhaltungsklausel im Zürcher IDG, sondern auch die Art und Weise ihrer Lancierung. Das Verfahren sei «unschön» gewesen, denn der umstrittene Abschnitt über die Geheimhaltung von Protokollen wurde erst nach der öffentlichen Vernehmlassung hinzugefügt.
Ein Überraschungscoup an der Regierungssitzung
Diese späte Änderung erfolgte laut zwei unabhängigen Quellen der NZZ in letzter Minute während einer Sitzung des Regierungsrates zur IDG-Revision. Interessanterweise stand die Justizdirektion sowie die Arbeitsgruppe, die für die Ausarbeitung des Gesetzes verantwortlich war, gegen die Aufnahme dieser Regel, wurden aber überstimmt.
Dieter Müller charakterisiert die Einstellung der Zürcher Behörden als «tendenziell zu transparenzscheu». Damit stützt er Erfahrungen von Medienschaffenden, die sich bei Zürcher Verwaltungsstellen Transparenz immer wieder erstreiten müssen. «Die Verwaltung ist behäbig und zurückhaltend, was das Öffentlichkeitsprinzip angeht», sagt Müller.




















