Transparentes Luzern: Ein Schritt vorwärts, zwei zurück?
Ängstlich und verhalten: Luzerns Regierung will keine griffigen Transparenzregeln. (Foto: janmaat)Von Martin Stoll. Jahrelang diskutierte Luzern kontrovers über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Der jetzt von der Regierung in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf weist erhebliche Mängel auf und muss dringend nachgebessert werden.
Zwar möchte Luzerns Regierung das Öffentlichkeitsprinzip offiziell einführen. Aber durch die Hintertür werden Transparenz und Offenheit gebremst und zum Teil gar verunmöglicht. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich an der Vernehmlassung zur neuen Gesetzesregelung beteiligt. Wir fordern eine Nachbesserung der Vorlage.
Das Prinzip, das in anderen Kantonen und auf Bundesebene längst eingeführt ist, erhält im Kanton Luzern nicht die verdiente Anerkennung. Obwohl Luzern die Gelegenheit hätte, von Innovationen und Erkenntnissen anderer Kantone und des Bundes zu profitieren, wird die Chance verpasst.
In der konkreten Ausgestaltung ist die vorgeschlagene Luzerner Regelung in vielen Aspekten unzulänglich: Fehlende Fristen, ein zu enger Geltungsbereich des Öffentlichkeitsprinzips, Kostenauflagen und teils unklare, transparenzunfreundliche Formulierungen schwächen das Gesetz. Die bundesgerichtliche Rechtspraxis wird nur unzureichend berücksichtigt.
Ein zentrales Problem ist die Ausklammerung der Gemeinden. Die Regelungen hierzu sind grob und lassen viele Fragen offen. Sollten diese Mängel nicht behoben werden, dürften zahlreiche Konfliktzonen entstehen, die in langwierige Rechtsstreitigkeiten münden könnten.
Regierung und Parlament haben nun dringenden Handlungsbedarf. Sie müssen den aktuellen Gesetzesentwurf überarbeiten. Dies betrifft insbesondere den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsprinzips, den Zugang zu Protokollen, Fristen für die Beantwortung von Zugangsgesuchen und weitere Punkte.
Nur so kann das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern zu einem echten Instrument der Verwaltungstransparenz und Bürgerbeteiligung werden.


















