Transparenzabbau im KVG: Medienallianz wehrt sich
Die Milliarden-Deals um Medikamente sollen im Geheimen abgeschlossen werden können: Spitalapotheke Interlaken. (Foto: Christian Beutler/Keystone)Medienvereine und Organisationen setzen sich gegen die vorgeschlagene Änderung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zur Wehr, welche die Transparenz im Gesundheitsbereich empfindlich einschränkt. Die Änderung könnte einen Präzedenzfall für weitere Einschränkungen schaffen.
Ein breites Bündnis aus Medienorganisationen – dem Verband Schweizer Medien, SRG SSR, Telesuisse, Medien mit Zukunft, Reporter ohne Grenzen, SSM, Syndicom, MAZ, Öffentlichkeitsgesetz.ch und investigativ.ch – erhebt Einspruch gegen vorgeschlagene Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Im Fokus steht eine Änderung, die das Öffentlichkeitsgesetz im Gesundheitswesen teilweise ausser Kraft setzt.
Zum Transparenzabbau kommt es laut der aktuellen Gesetzesrevision, die am 28. September im Rat diskutiert werden soll, in Artikel 52c. Konkret soll das Öffentlichkeitsgesetz nicht mehr gelten, wenn es um die Vereinbarung von Preismodellen und allfälligen Rückerstattungen geht.
Bis jetzt gab es klar definierte Ausnahmen, in denen das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) keine Anwendung findet. Keine dieser Ausnahmen betraf bisher den Gesundheitssektor oder die Festsetzung der Medikamentenpreise. Schaffen Bundesrat und Parlament hier einen Präzedenzfall, besteht die Gefahr, dass das BGÖ künftig von verschiedenen Interessengruppen angegriffen und schrittweise abgebaut wird.
Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes ist nicht nur ein wichtiges Recherchemittel für Medienschaffende, sondern auch für die Allgemeinheit von hoher Bedeutung. Es erlaubt Medienschaffenden, offizielle Dokumente einzusehen und Informationen zu verifizieren. Eine Neuregelung würde der etablierten Rechtspraxis auf nationaler Ebene sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersprechen. Wirtschaftliche Interessen wie das Geschäftsgeheimnis sind im aktuellen Gesetz ausreichend geschützt.
Die Änderung würde zudem in einer Zeit, in der die Diskussionen um das Gesundheitssystem und seine wenig transparenten Kosten zunehmen, das öffentliche Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem, der Pharmabranche und der Verwaltung stärken.
Die Medienallianz argumentiert in sechs Punkten, warum diese Änderung abgelehnt werden sollte und warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Nur mit Transparenz kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden aufrechterhalten oder gar gestärkt werden.
Nachtrag: Nationalrat für Geheimhaltung
In der Herbstsession sprach sich der Nationalrat im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus. Ein Minderheitsantrag hatte die Aufhebung von Art. 52 c gefordert, welche eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips vorsieht. Dieser Antrag wurde allerdings mit 110 gegen 78 Stimmen abgelehnt. Einen Kompromiss gab es aber: Eine unabhängige Stelle soll öffentlich über die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle Bericht erstatten, um deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, während einzelne Rückerstattungen vertraulich bleiben können. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.


















