Zürcher Verwaltungsprotokolle dürfen nicht geheim sein
Mit Transparenzabbau gescheitert: Zürcher Regierung mit Mitglied Mario Fehr. (Foto: Michael Buholzer/Keystone)Von Eva Hirschi. Der Zürcher Kantonsrat goutiert den Gesetzesentwurf der Regierung zur Revision des Gesetzes über Information und Datenschutz (IDG) nicht – nach langen Debatten hat es umstrittene Passagen korrigiert, wie etwa zum Zugang zu Verwaltungsprotokollen.
Zwischen Regierung und Parlament gingen die Standpunkte weit auseinander: Während die Regierung in der IDG-Revision zahlreiche Verwaltungsdokumente geheimhalten wollte, forderten Kommission und Parlament Transparenz.
Dass der Gesetzesentwurf der Regierung kontrovers war, zeigen allein die 23 Kommissionssitzungen und 35 Minderheitsanträge, die nötig waren, um diesen Entwurf «auf eine akzeptable Form zurechtzustutzen», wie die NZZ schreibt. Zeitweise hatte gar ein Scheitern der Reform gedroht.
Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass einige Anpassungen erst nach der Vernehmlassung Einzug in den Gesetzesentwurf fanden – und so für Expertinnen und Experten keine Möglichkeit bestand, sich dazu zu äussern.
Zankapfel Protokolle
Einer der grossen Streitpunkte waren die Protokolle: Sind die Protokolle der Regierung bereits heute unter Verschluss, hätten künftig auch sämtliche Protokolle der Verwaltung für geheim erklärt werden sollen. Wie dieser Absatz in den Gesetzesentwurf kam, sei unklar, schreibt der «Tages-Anzeiger»: «Die entsprechenden Protokolle sind, ironischerweise, unter Verschluss.»
Diesen umstrittenen Absatz hat das Parlament nun aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Dafür hat sich auch Öffentlichkeitsgesetz.ch in Gesprächen mit dem Parlament eingesetzt. Hingegen bleiben Anträge und Stellungnahmen aus Sitzungen des Regierungsrates sowie von Zürcher Gemeindeexekutiven auch künftig geheim.
«Die Version, auf die sich der Kantonsrat schliesslich geeinigt hat, ist die beste Variante und am ehesten mit dem Öffentlichkeitsprinzip vereinbar», sagt die Zürcher Datenschützerin Dominika Blonski gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Dennoch bleibt sie der Auffassung, dass es diesen Paragrafen gar nicht bräuchte: In den meisten Fällen genüge eine Interessenabwägung, um sensible Informationen unter Verschluss zu halten.
Problematisch sieht Blonski vor allem auch die vielen Ausnahmen, die im Gesetzesentwurf neu enthalten sind – man müsse sich fragen, ob das Öffentlichkeitsprinzip nicht grundsätzlich ausgehebelt werde.
Debatten noch nicht abgeschlossen
Die Diskussionen zur Gesetzesrevision sind noch nicht abgeschlossen. Darin enthalten sind diverse Elemente: Sie reichen von der Schaffung des Amtes einer Zürcher Öffentlichkeitsbeauftragten bis hin zur Frage, ob die Regierung künftig in Eigenregie den Einsatz von Überwachungskameras mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erlauben dürfe. Wann der Kantonsrat die Diskussion weiterführt, ist noch unklar.


















