Kommission will Zürcher Öffentlichkeitsprinzip stärken

Kommission korrigiert transparenzunfreundliche Haltung der Zürcher Regierung: Debatte im Kantonsparlament. (Foto: Michael Buholzer/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die Zürcher Regierung wollte im Rahmen einer Gesetzesrevision den Zugang zu verwaltungsinternen Dokumenten einschränken. Nun hat sich die behandelnde Kommission dagegen ausgesprochen – und will neu ein kostenloses Schlichtungsverfahren.

Laut NZZ war das Vorgehen der Zürcher Regierung «eine ziemlich unverfrorene Aktion»: In letzter Minute versuchte sie, den Zugang zu verwaltungsinternen Dokumenten einzuschränken – per unscheinbarem Zusatz in der Revision des Gesetzes über Information und Datenschutz (IDG).

Öffentlich verkaufte sie die Revision als «Modernisierung» des Gesetzes, tatsächlich aber war es ein Versuch, einen Gutteil der Verwaltungsarbeit zur Dunkelkammer zu machen. Anträge, Mitberichte und Stellungnahmen sowie Protokolle sollten vom Informationszugang ausgenommen werden.

Überwiegendes Interesse herrscht vor

Dieser Vorschlag des Regierungsrates wurde in der Kommission für Staat und Gemeinden sehr kontrovers diskutiert, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Kommission kommt nun zum Schluss: Zumindest die Protokolle sollen zugänglich sein, «sofern dem weder andere rechtliche Bestimmungen noch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegenstehen.»

Auch soll der von der Regierung neu kreierte Begriff «Kollegialitätsprinzip» aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Damit hätten Informationen, die für die interne Meinungsbildung eines kollegialen Organs relevant sind, zum Schutz des Kollegialitätsprinzips auch nach Abschluss des Meinungsbildungsprozesses zurückgehalten werden sollen. Dies im Gegensatz zur gängigen Rechtsauffassung: Dokumente und Informationen müssen nach Abschluss der Diskussionen zugänglich sein, um die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu machen.

Einführung eines Schlichtungsverfahrens

Auf Druck des Parlaments war die Schaffung einer Stelle für einen Öffentlichkeitsbeauftragten in die Revision eingeflossen. Allerdings hatte die Regierung auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet.

Dies will die Kommission nun ändern: Wegen entsprechenden Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf sowie positiven Erfahrungen auf Bundesebene, wonach dieses Verfahren Verwaltung und Gerichte entlaste, spricht sich die Kommission für die Einführung eines Schlichtungsverfahrens aus.

Auch beim Thema Gebühren korrigiert die Kommission den Regierungskurs: Gebühren sollen bei erheblichem Aufwand nur dann erhoben werden können, wenn dieser in keinem vertretbaren Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht.

Verbesserungen mit bleibenden Mängeln

Öffentlichkeitsgesetz.ch hatte im Vernehmlassungsverfahren und in Gesprächen mit dem Parlament bemängelt, dass Sitzungsprotokolle nicht mehr zugänglich sein würden, dass das Kollegialitätsprinzip die Transparenz einschränken würde und dass ein Schlichtungsverfahren fehle.

Die Fraktion der Grünen lehnt die vorliegende Vorlage der Kommission ab: «Für sie wiegt der Nachteil, dass besondere Personendaten weitreichender als bisher bearbeitet werden können, schwerer als die Verbesserungen, die dieses totalrevidierte IDG enthält.» Zudem bemängeln sie, dass neu auch Anträge, Mitberichte und Stellungnahmen bei Geschäften der Gemeindevorstände und Zweckverbände vom Informationszugang ausgenommen seien.

Die Gesetzesvorlage geht nun ins Parlament. Da zahlreiche Minderheitsanträge gestellt wurden, ist mit einer ausführlichen Ratsdebatte zu rechnen.