Im Solothurner Spital-Dossier wird Offenlegung verlangt
Turbulenzen in der Führung: Angestellte des Solothurner Bürgerspitals. (Foto: Dominik Plüss/Keystone)Von Eva Hirschi. Die «Solothurner Zeitung» wollte wissen, was das Missmanagement der Solothurner Spitäler die Steuer- und Prämienzahler gekostet hatte. Der Kanton mauerte – jetzt verlangt die kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte von den Behörden Transparenz.
In den letzten Jahren sorgten die Solothurner Spitäler durch zahlreiche Kaderabgänge und umstrittene Managemententscheidungen wiederholt für Aufsehen. Sogar der Regierungsrat musste sich mit den Folgen der instabilen Führungskultur auseinandersetzen.
So wurde unter anderem ein Chefarzt von einem auf den anderen Tag entlassen, ein anderer Kaderarzt ging unter öffentlichem Getöse, ein CEO wurde pensioniert, erhielt aber monatelang weiterhin Lohn. Schliesslich hob der Regierungsrat die Kündigung der damaligen Direktorin des Bürgerspitals auf und es kam zu einem Vergleich – kurz, die Zustände an den Solothurner Spitälern sind von Furore und Instabilität geprägt.
Die «Solothurner Zeitung» wollte herausfinden, wie die Spitäler mit dem Kaderpersonal umgingen und warum es zur ungerechtfertigten Kündigung gekommen war. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz verlangte sie Zugang zu zwei Dokumenten: der Abgangsvereinbarung zwischen den Solothurner Spitälern und der früheren Direktorin des Bürgerspitals sowie dem Entscheid, in dem der Regierungsrat die Kündigung aufgehoben hatte. Die Zeitung wollte aufzeigen, was diese ungerechtfertigte Kündigung die Öffentlichkeit gekostet hatte.
Abgangsentschädigungen sind von öffentlichem Interesse
Die Spitäler verweigerten die Herausgabe der Dokumente mit dem Verweis auf eine nicht öffentliche Personalangelegenheit. Eine Schlichtungsverhandlung zwischen Kanton und Zeitung blieb ergebnislos. Die kantonale Beauftragte für Information und Datenschutz, Judith Petermann Büttler, gab daraufhin eine Empfehlung ab – und plädiert darin für Transparenz. Sie schreibt: «Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, wie, an wen und in welcher Höhe öffentliche Gelder ausgegeben werden.»
Dieses Interesse werde nicht zuletzt dadurch akzentuiert, dass Abgangsentschädigungen an Kadermitarbeitende von Behörden gegenwärtig Gegenstand von intensiven öffentlichen Debatten und politischen Vorstössen bilden. Auch bestehe ein «gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit, sich vergewissern zu können, dass im konkreten Fall die Grundsätze der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit eingehalten wurden und keine unzulässige Abgangsentschädigung zugesprochen worden ist». Und sie hält fest, dass etwaige eingegangene Stillschweigevereinbarung bei Verträgen oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs das Öffentlichkeitsprinzip nicht aushebeln können.
Ähnlicher Fall war vor Verwaltungsgericht
Ein ähnlicher Fall war bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Dabei ging es um den Abgang des früheren Steueramtschefs. Das Gericht hatte dem Kanton die Herausgabe der Dokumente verordnet. Ob der Kanton im aktuellen Fall Zugang zu den Dokumenten gewährt oder nicht, ist noch unklar. Der Staatsschreiber schrieb gemäss «Solothurner Zeitung» auf Anfrage, man werde eine Verfügung erlassen. Falls der Kanton den Zugang weiterhin nicht gewährt, muss die Zeitung vor Gericht um eine Herausgabe streiten.



















