Zuger Regierung muss ihre Sitzungsprotokolle freigeben

Kein übermässiger Aufwand für zusätzliche Transparenz: Der Zuger Regierungsrat 2023 an einer Medienkonferenz. (Foto: Urs Flüeler/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die Redaktion von «Zentralplus» hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Regierungsratsprotokolle der Zuger Regierung verlangt. Diese hat den Fall vor das Bundesgericht gezogen – und ist nun unterlegen.

Das Zentralschweizer Online-Nachrichtenportal  hatte Anfang letzten Jahres bei der Zuger Regierung Einsicht in sämtliche Regierungsratsprotokolle des Jahres 2022 verlangt. Die Staatskanzlei hatte das Gesuch zunächst gutgeheissen – und für den geschätzten Arbeitsaufwand von 180 Stunden einen Kostenvorschuss von 7320 Franken verlangt.

Doch dann kam es zur plötzlichen Kehrtwende: Nachträglich lehnte sie die Einsicht ab und behielt die Protokolle unter Verschluss. Dies aufgrund einer «rechtlichen Neubeurteilung», wie die Regierung schrieb. Die Behörden fürchteten eine sogenannte «fishing expedition», also eine reine Informationssammlung, ohne konkretes Ziel der Recherche.

Bereits Verwaltungsgericht gab Redaktion Recht

«Zentralplus» ging mit dem Fall vor das Zuger Verwaltungsgericht. Dieses befand: Alle Protokolle sollten zugänglich gemacht werden. Auch ein umfangreiches Zugangsgesuch sei zulässig, sofern der Aufwand für dessen Bearbeitung nicht derart gross sei, dass der Geschäftsgang der Behörde über längere Zeit übermässig beeinträchtigt oder lahmgelegt würde. Weil sich das Gesuch nicht auf einen konkreten Fall beziehe, sondern auf eine eigentliche Datensammlung, stehe einer Herausgabe grundsätzlich nichts entgegen.

Die Zuger Regierung gab sich mit diesem Urteil nicht zufrieden und zog den Fall vor das Bundesgericht. Die Begründung: Es gehe um die grundlegende staatsrechtliche Frage des Funktionierens von kantonalen Exekutiven, die bei der Gutheissung von Zugangsgesuchen zu den Ratsprotokollen «im Kern ihres Handelns» unmittelbar betroffen seien. Sie forderte eine Einschränkung des Gesuchs.

Regierung würde nicht lahmgelegt

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde der Regierung nicht ein und bestätigt das Urteil des Zuger Verwaltungsgericht: Die Regierung muss sämtliche Protokolle herausrücken. Der Kanton Zug habe keinen derart grossen Bearbeitungsaufwand zu befürchten, dass er in seiner Aufgabenerfüllung nahezu lahmgelegt würde – wovon auch die Regierung selbst nicht auszugehen scheine. Zudem sei nicht ersichtlich, inwiefern dadurch die Erfüllung öffentlicher Aufgaben tangiert werden könnte.

Christian Hug, CEO von «Zentralplus», sagt zum Bundesgerichtsurteil: «Es bestätigt uns in unserer Arbeit, die Öffentlichkeit transparent zu informieren und dass die Argumente der Zuger Regierung nicht stichhaltig waren. Schade ist nur die Verzögerung, die durch das Verfahren entstanden ist.»