Ein Leitfaden zur Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze
Vertiefung im Café Transparence: Wie Medien und Verwaltung konfliktfrei ans Ziel kommen.
Von Eva Hirschi. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung und Medien einen Leitfaden zur sachgerechten Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze erarbeitet. Ziel ist die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens.
Die Verwaltung ist verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren. Medien haben als Vierte Gewalt die Aufgabe, gestützt auf geprüfte Informationen zu berichten. Ein neu entwickelter Leitfaden unterstützt Verwaltung und Medien dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Um die Bedürfnisse und Pflichten von Medien und Verwaltung angemessen zu erfüllen, sind klare Prozesse wichtig. So lässt sich der Aufwand der Behörden minimieren, ohne die Anforderungen der Medien zu vernachlässigen. Der Leitfaden liefert Best-Practice-Ansätze für effektive und effiziente Verfahren.
Instrument für Vertrauen und Glaubwürdigkeit
Nicht nur für die Medien, auch für den Staat sei das Öffentlichkeitsprinzip wichtig, sagt Walter Langenegger, ehemaliger Leiter des Informationsdiensts der Stadt Bern und Mitglied der Arbeitsgruppe, die den Leitfaden ausgearbeitet hat: «Damit verspricht der Staat: Ich bin ehrlich.» Mit einer offenen Kultur schaffe er die Grundlage, dass man ihm Glaubwürdigkeit und Vertrauen entgegenbringe.
Gerade auf Gemeindeebene sei dies aber nicht immer einfach, sagt Adi Merdzanovic, Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und Experte für Organisationen im öffentlichen Sektor: Eine grosse Herausforderung sei die Dokumentenablage und das Datenmanagementsystem. Die Gemeinden würden sich stark unterscheiden: Einige nutzten noch klassische Methoden, während andere bereits mit künstlicher Intelligenz experimentierten.
Beide sind sich einig: Eine offene, kommunikative Haltung gegenüber Gesuchstellenden ist grundlegend. «Die Medienstelle muss ein Interesse daran haben, dass der öffentliche Dialog von hoher Qualität ist. Daran kann sie einen Beitrag leisten», so Langenegger.
Medienethische Regeln bleiben bestehen
Bevor Journalistinnen und Journalisten ein Zugangsgesuch einreichen, sollten sie Verwaltungsdokumente über eine simple Medienanfrage anfordern – oft könnten so auch zentrale Fragen geklärt werden, sagt Martin Stoll, Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch. Erst wenn Informationen und Dokumente nicht zugänglich gemacht werden, lohne sich ein Einsichtsgesuch.
Das sagen Experten aus Verwaltung und Medien
In zwei Folgen unseres Café Transparence haben wir uns dem Leitfaden zur sachgerechten Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze gewidmet.
Das Café Transparence aus Sicht der Medien, mit Dennis Bühler (Republik/Presserat) und Martin Stoll (Öffentlichkeitsgesetz.ch).
Das Café Transparence aus Sicht der Verwaltung, mit Walter Langenegger (ehemaliger Leiter Informationsdienst Stadt Bern) und Adis Merdzanovic (ZHAW School of Management and Law).
Stoll betont die rechtliche Basis: «Wir haben ein Recht auf Information. Dieses Recht können wir geltend machen», sagt der langjährige Recherchejournalist. Bei gravierenden Differenzen gebe es zudem die Möglichkeit, sich zu wehren. «Wir können in die Schlichtung gehen oder den Rechtsweg beschreiten», so Stoll.
Das sieht auch Dennis Bühler so, Mitglied des Presserats und Journalist bei der Republik. Er war ebenfalls Teil der Arbeitsgruppe. «Der Dialog muss am Anfang stehen, man darf aber die Konfrontation nicht scheuen», sagt er. Journalistinnen und Journalisten seien der Aufklärung verpflichtet. Bühler betont: Bei der Publikation würden die medienethnischen Regeln gelten – unabhängig davon, was in Dokumenten einer öffentlichen Verwaltung stehe.
Auch wenn das Öffentlichkeitsgesetz als Arbeitstool für Medienschaffende an Bedeutung gewonnen hat: Dennis Bühler sieht immer noch Schulungsbedarf, sowohl im Lokaljournalismus als auch in Bundeshausredaktionen. «Wird das Öffentlichkeitsgesetz zu einem breit angewendeten Werkzeug, schafft das auch auf Verwaltungsseite Gewähr und Kooperationsbereitschaft», ist Bühler überzeugt.
Ressourcen zur Verwaltungstransparenz
Auf unserer Homepage finden sich ein umfassendes FAQ und weiterführende Informationen rund um das Öffentlichkeitsprinzip, zu unserem Regionen-Projekt sowie zu unserem «Café Transparence», in welchem wir aktuelle Themen diskutieren. Zudem verschicken wir mehrmals pro Jahr einen Newsletter mit Geschehnissen aus der Welt der Verwaltungstransparenz.




















