Kampfjetbeschaffung kommt vor Bundesgericht

Von Martin Stoll. Behörden des Bundes weigern sich, Tamedia und dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Zugang zu Dokumenten der Kampfjet-Beschaffung zu gewähren. Jetzt ziehen die beiden Medienhäuser den Fall vor Bundesgericht.

Das zum Kauf gewählte US-Kampfflugzeug in Emmen (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hatten zwei Journalisten im Sommer 2021 beim Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) und bei der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) Dokumente zur Beschaffung des neuen Schweizer Kampfflugzeugs verlangt.

Der Tamedia-Journalist Titus Plattner wollte den Abschlussbericht zu den Lärmmessungen der evaluierten neuen Kampfjets bei der Empa einsehen. Gut ein Monat davor hatte der SRF-Journalist Tobias Gasser bei Armasuisse Einsicht in die Evaluationskriterien und deren Gewichtung bei der Kampfjet-Beschaffung beantragt. In beiden Fällen verweigerten die Bundesbehörden den Zugang.

Öffentlichkeitsbeauftragter für den Zugang

Obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) nach den Schlichtungsverhandlungen die Herausgabe der Dokumente empfahl, verweigerte dies die Verwaltung. Sie argumentierte unter anderem, aufgrund internationaler Verpflichtungen sei das Öffentlichkeitsgesetz hier nicht anwendbar.

Danach entschied das Bundesverwaltungsgericht im April, dass sowohl Armasuisse als auch die Empa die Einsicht verweigern dürfen. Das sonst im Beschaffungswesen geltende Transparenzgebot komme in diesem Fall nicht zum Zug, da Rüstungsbeschaffungen nicht unter das Beschaffungsgesetz fallen würden und die Vertraulichkeit höheres Gewicht habe. Die innere und äussere Sicherheit der Schweiz überwiege das Interesse der Gesuchsteller.

Öffentlichkeitsprinzip auch bei Rüstungsbeschaffungen

Im Verfahren vor Verwaltungsgericht argumentierten die Medienhäuser, dass ein Mindestmass an Transparenz auch bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen gelte. Der Zugang zu solchen Dokumenten könne nicht generell verweigert werden.

Sowohl Tamedia als auch SRF ziehen die Urteile jetzt ans Bundesgericht weiter, wie die Medienhäuser gegenüber Öffentlichkeitsgesetz.ch auf Anfrage bestätigen.