«Im Kanton Zürich fehlt eine gute Haltung zur Transparenz»

Muss hartnäckig um Zugang zu Akten kämpfen: Die Journalistin Lisa Aeschlimann.

Von Eva Hirschi. Verzögerte Antworten, fehlende Begründungen, herablassender Tonfall: Die Journalistin Lisa Aeschlimann stiess bei der Zürcher Kantonsverwaltung immer wieder auf harten Widerstand. Was müsste besser laufen bei der Umsetzung des Zürcher Informationsgesetzes? 

Zuerst hiess es, man habe den Rekurs gegen ein abgelehntes Einsichtsgesuch «übersehen», ein paar Monate später lautete die Antwort, die Bearbeitung ihres Antrags sei «leider noch nicht passiert». Insgesamt wartete sie eineinhalb Jahre. Von solchen Erfahrungen mit der Zürcher Kantonsverwaltung erzählte die Journalistin Lisa Aeschlimann im Café Transparence.

«Zum Teil auch willkürlich» Scharfe Kritik von Medienschaffenden an der Zürcher Kantonsverwaltung.


Das sei nicht nur frustrierend, sagt Lisa Aeschlimann, es sei auch eine Ressourcenverschwendung – «nicht nur für uns auf der Redaktion, sondern auch bei der Verwaltung, also von Leuten, die von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden, die ein Recht haben zu wissen, warum die Regierung so entscheidet».

Von Zurückhaltung bis Willkür

Für ihre Arbeit, früher beim «Tages-Anzeiger» und jetzt beim «Sonntagsblick», hat die Journalistin bereits einige Zugangsgesuche mit dem Zürcher Öffentlichkeitsgesetz eingereicht. Sie stellt fest: «Der Kanton Zürich ist sehr zurückhaltend, was das Öffentlichkeitsprinzip anbelangt. Und zum Teil auch willkürlich.» Sie spricht den Fall eines Klimaprotestes vor der Credit Suisse im Jahr 2019 an: Ein Klimaaktivist hatte Einsicht in Strafbefehle verlangt, diese aber nicht erhalten. Als jedoch der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid ein gleiches Gesuch stellte, wurde ihm die Einsicht gewährt – sogar ohne Anonymisierung der Namen.

Wissen zur Verwaltungstransparenz

In der Online-Akademie Café Transparence vermitteln wir Wissen rund um die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen. Medienschaffende erzählen ihre Recherchen und diskutieren mit der Verwaltung.

Aktuelle Veranstaltungen

«Das macht keinen professionellen Eindruck», sagt Aeschlimann. Es gebe auch Fälle, in welchen andere Kantone Dokumente rausgegeben hatten, der Kanton Zürich jedoch nicht. Ein Beispiel seien die kantonalen Corona-Krisenstäbe: Während einige Kantone diese Protokolle publiziert haben, hielt der Kanton Zürich seine unter Verschluss. Ein anderes Beispiel seien Pestiziduntersuchungen: Gewisse Kantone zeigten auf, wie belastet das Grundwasser war, der Kanton Zürich aber schwieg. Die Kommentare der Teilnehmenden des Café Transparence zeigen: Auch andere Personen haben schlechte Erfahrungen mit dem IDG im Kanton Zürich gemacht. Mehrere von Öffentlichkeitsgesetz.ch angefragte kantonale Stellen verzichteten auf eine Teilnahme der im Internet ausgestrahlten Diskussionsrunde.

An Begründungspflicht festhalten

Obwohl der Kanton seit 2006 das Öffentlichkeitsprinzip im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verankert hat, stellt Aeschlimann einen Widerwillen gegen die Herausgabe von Informationen fest: «Die Kultur um dieses Gesetz ist nicht vorhanden. Es fehlt die Mentalität, dass die Verwaltung grundsätzlich öffentlich ist. Und dass Ausnahmen von diesem Prinzip nicht die Regel sind, sondern begründet werden müssen.»

Aeschlimann hat selber erlebt, dass dem nicht immer so ist. So würde etwa bei einer Ablehnung des Einsichtsgesuches nicht systematisch eine anfechtbare Verfügung mitgeschickt. Sie musste auch schon mehrmals nachhaken – jeweils mittels eingeschriebener Briefe, was den Prozess weiter verzögerte.