Bald gilt auch in Basel das Öffentlichkeitsprinzip

Die Basler Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDV) verabschiedet. Ab 1. Januar 2012 können in Basel amtliche Dokumente herausverlangt werden.

Vor einem Jahr verabschiedete der Basler Grosse Rat ein Informations- und Datenschutzgesetz. Gestützt darauf kann jede Person einen einklagbaren Anspruch auf Einsicht in Amtsakten geltend machen. Ein besonderes Interesse muss nicht nachgewiesen werden. Die dazugehörige Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) wurde vom Basler Regierungsrat jetzt verabschiedet.

Zuständig für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips bei den Geschäften des Regierungsrates ist die Staatskanzlei. Sie behandelt die Gesuche um Zugang zu den Geschäften des Regierungsrates und erarbeitet Grundlagen zur Informationstätigkeit der gesamten Verwaltung. Die Basler Verwaltung will auf dem kantonalen Internetportal ein elektronisches Gesuchsformular einrichten, mit dem Einsichtsgesuche gestellt werden können. Die Departemente, Gerichte, Gemeinden und weitere Körperschaften sowie die selbstständigen Anstalten organisieren die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in ihrem Verantwortungsbereich selbstständig.

Mehr Informationen zum Basler Öffentlichkeitsgesetz hier