Warum Strafverfahren endlos dauern können

Von Brigitte Jeckelmann. 13 Jahre dauerte die Strafuntersuchung gegen einen in Biel bekannten Geschäftsmann. Als das «Bieler Tagblatt» wissen wollte, warum der Fall ergebnislos eingestellt wurde, verweigerte die Staatsanwaltschaft die Auskunft. Der Gang vor den Richter hat sich gelohnt: Der Staatsanwalt musste den Aufhebungsbeschluss herausrücken.

Theo Griner, ein prominenter Bieler Geschäftsmann und Exponent der Altstadt wurde des Betrugs und des betrügerischen Konkurses verdächtigt. Bereits 1995 eröffnete das Untersuchungsrichteramt deswegen eine Strafuntersuchung, die vier Jahre später um die Tatbestände Veruntreuung und Urkundenfälschung ausgeweitet wurde.

Der angeschuldigte Bieler Prominente hatte Liegenschaften der Stadt verwaltet. Die Stadt bemerkte in den Abrechnungen Unstimmigkeiten, das «Bieler Tagblatt» wurde darauf aufmerksam und berichtete mehrmals darüber. Nachdem sich die Stadt und der Geschäftsmann dann aussergerichtlich geeinigt hatten, eröffnete der damalige Untersuchungsrichter und heutige geschäftsleitende Staatsanwalt, Peter Thoma, 1999 eine Strafuntersuchung. Weshalb er aber im Frühling 2010 diese Untersuchung ohne Ergebnis abgeschlossen hatte, wollte Thoma nicht sagen. Er befand, es bestehe kein öffentliches Interesse mehr am Fall.

Dies, obwohl Geschäftsmann Griner als damaliger Präsident des Altstadtleists und heutiger Präsident der Altstadtchilbi in Biel eine bekannte Persönlichkeit war und noch immer ist. In den Medien ist er häufig präsent und gibt sich gerne als jener, der genau weiss, was für die Bieler Altstadt gut ist und was nicht. Die Leiste, und besonders der Altstadtleist, sind in Biel von grosser gesellschaftspolitischer Bedeutung. Also war das BT der Ansicht, hätten die Bieler auch ein Recht darauf, zu erfahren, weshalb die Justiz die happigen Vorwürfe gegen Griner sang- und klanglos hat fallen lassen.

Der Fall hätte eigentlich ans Gericht überwiesen werden können

Ich stellte also Anfang Oktober letzen Jahres ein erstes Gesuch um Herausgabe des Einstellungsbeschlusses an den zuständigen Staatsanwalt. Dies unter Verweis auf die neue Bundesgerichtspraxis und mit der Bitte, den Entschluss in einer beschwerdefähigen Verfügung mitzuteilen. Nachdem ich damit hingehalten wurde, es müssten zuerst Stellungnahmen von Griner und dessen Anwalt eingeholt werden, hörte ich lange nichts mehr. Gegen Mitte November kam dann der abschlägige Bescheid des Staatsanwalts. Also reichte ich Beschwerde beim Obergericht ein. Mitte März hiess das Obergericht den Rekurs gut und der Staatsanwalt wurde angewiesen, den Einstellungsbeschluss herauszugeben, was er Ende April dann auch tat.

Aus dem Einstellungsbeschluss ging hervor, dass die Vorwürfe gegen Griner gut dokumentiert waren, der Fall eigentlich nur noch an ein Gericht hätte überwiesen werden müssen. Doch Staatsanwalt Peter Thoma hatte seit der Eröffnung des Strafverfahrens 1999, das er damals den Medien sogar noch per Communiqué mitteilte, keinerlei Untersuchungshandlungen mehr vorgenommen. Die Verjährung der vorgeworfenen Straftaten hätte mit nur einer einzigen polizeilichen Handlung, die er hätte anordnen müssen, unterbrochen werden können. Im Aufhebungsbeschluss sprach Thoma von der Komplexität des Falls, der Tatsache, dass es in der Natur der Sache liege, dass Fälle nicht täglich bearbeitet würden und den beschränkten Ressourcen der Staatsanwaltschaft. Er hat also zu erklären versucht, weshalb der Fall Griner einfach liegen geblieben ist, bis die Straftaten verjährt waren.

Der Fall Griner: Berichte aus dem «Bieler Tagblatt»


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