Im Jahr von Wikileaks igelte sich die Verwaltung ein
Von Martin Stoll. Noch nie war die Transparenzquote bei den Bundesämtern so tief, wie letztes Jahr. Das zeigen die neusten Statistiken.
Gerade mal 44 Prozent der Antragssteller bekamen 2010 bei den Ämtern der Bundesverwaltung vollständig Zugang zu einem Dokument. «So wenig wie noch nie seit Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes», heisst es im neusten Tätigkeitsbericht des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Seit 2006 sind beim EDÖB insgesamt 1036 Gesuche eingereicht worden. Hochgerechnet über alle Jahre beträgt die duchschnittliche Ablehnungsquote 31 Prozent (siehe Grafik). Am deutlich meisten Gesuche abgelehnt haben über die Jahre das Innendepartement (EDI) und das Finanzdepartement (EFD). Sie lehnten fast die Hälfte der Gesuche ab.
Laut der Statistik des EDÖB schwankt die Zahl der bei den Bundesämtern eingereichten Akteneinsichtsgesuche stark. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldete letztes Jahr beispielsweise 20 Gesuche. Eine für Schweizer Verhälntisse hohe Gesuchszahl. Zwanzig Ämter teilten dem EDÖB mit, dass bei ihnen 2010 kein einziges Gesuch eingegangen ist.
Ob dies den Tatsachen entspricht, muss bezweifelt werden. Nach wie vor ist Ämtern nicht bewusst, dass viele Anfragen von Medienschaffenden oder von Bürgerinnen und Bürgern als BGÖ-Anfrage und gemäss den im Gesetz vorgesehenen Regeln behandelt werden müssten. Keine Einsicht ist nur möglich, wenn ein klar definierter Grund vorliegt.
Das diese Regeln sehr oft nicht zur Anwednung kommen, zeigte kürzlich der Transparenztest von Öffentlichkeitsgesetz.ch und SonntagsZeitung. 53 Ämter wurden unter dem Pseudonym eines Bürgers um Einsicht in den Terminkalender des Direktors gebeten. Nur gerade 4 Ämter behandelten die Anfrage als Akteneinsichtsgesuch gemäss Öfentlichkeitsgesetz.
Auch der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür geht davon aus, «dass in der Mehrheit aller Fälle gar nicht erst erkannt wird, dass es sich bei einer Anfrage überhaupt um ein Zugangsgesuch im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes handelt», schreibt er in seinem Tätigkeitsbericht.
Gegen die Intransparenz der Ämter wächst zunehmend Widerstand: In 26 Fällen, in denen ein Zugangsgesuch 2010 ganz oder teilweise abgelehnt wurden, verlangten die Betroffenen eine Schlichtung beim EDÖB. In zwei Drittel kam es im Schlichtungsverfahren zu mehr Transparenz.




















