14.07.2016

Ministère public : Ordonnance de classement de l'enquête pénale relative à la Fête fédérale de gymnastique 2013 à Bienne

Für die SRF Sendung „Schweiz aktuell“ forderte Christof Schneider, Redaktor bei „Schweiz aktuell“ Einsicht in die Einstellungsverfügung im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung gegen den Direktor des Eidgenössischen Turnfestes von 2013 in Biel. Das Unwetter forderte über 100 Verletzte, eine Person verstarb aufgrund der heftigen Kopfverletzungen. Die Begründung für die Einstellung war sehr dünn: am 15. August 2016 teilte die Staatsanwaltschaft BE mit, dass dem Direktor „keine Sorgfaltspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem damals unerwartet heftigen Wetterereignis nachgewiesen werden, welches den Tod eines Menschen sowie mehrere verletzte Personen zur Folge gehabt hatte.“ Da das Verfahren aber sehr komplex war und die Frage nach der Verantwortung für die vielen verletzten Personen und die zu späte Evakuierung nicht beantwortet wurden, verlangte Schneider  Einsicht in die Einstellungsverfügung. Und diese war höchst spannend und zeigte auf, dass die wichtigste Wetterwarnung von der Polizei nicht an die Organisatoren weitergeleitet wurde. Zudem widersprach Meteoschweiz den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die in der Verfügung schrieb, dass Meteoschweiz das Unwetter nicht richtig einschätzte.

Christof Schneider erhielt das Dokument problemlos. Der zuständige Staatsanwalt erklärte Schneider in diesem Zusammenhang, dass demokratisch entschieden wurde und alle Beteiligten gefragt wurden, ob ich die Verfügung einsehen kann. Dies allerdings erstaunte den SRF-Journalisten, denn Gerichtsurteile sind per se öffentlich – bei einer „demokratischen“ Absage für die Einsicht hätte er den Entscheid sicher angefochten und wohl Recht bekommen.

Der Beitrag ist unter folgendem Link zu finden: http://www.srf.ch/news/schweiz/polizei-gab-entscheidende-sturmmeldung-nicht-weiter

 

2016-07-14_Verfugung.pdf


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