Was die Bundesrätin sagte, bleibt geheim

Verriet die ehemaligen Bundesrätin Calmy-Rey im Journalistengespräch die umstrittenen Befreiungspläne in Libyen? (Foto: Keystone)
Von Hansjürg Zumstein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, publiziert am 3. Januar 2012, entschieden: Die Öffentlichkeit darf nicht wissen, was die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey dem Tages-Anzeiger im Juni vorletzten Jahres wirklich sagte. Es hat mein Einsichtsgesuch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz abgelehnt.
Ein Fehlurteil aus meiner Sicht, und zwar eines mit Folgen. Denn mit diesem Urteil wird der Geist des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt: Der kleine Spalt, den das Öffentlichkeitsgesetz geöffnet hatte, wird wieder kleiner.
Um was geht es? Micheline Calmy-Rey sprach gegenüber zwei Journalisten des Tages-Anzeigers über die hochgeheimen Militär-Pläne, mit der die Schweizer Regierung eine Zeitlang die zwei Geiseln in Libyen zu befreien dachte. Und zwar sprach sie darüber, als die Schweiz noch nichts davon wusste. Publiziert haben die beiden Journalisten das Interview allerdings erst, nachdem die umstrittenen Befreiungspläne bekannt waren. Und sie haben das Interview in einer von Calmy-Rey autorisierten Fassung publiziert.
Was sagte die damalige Bundesrätin wirklich? Wie konnten die beiden Journalisten ihr eine Frage zu Militärplänen stellen, von der die beiden ja noch nichts wussten? Hatte sie von sich aus darüber zu sprechen begonnen? Hatte sie in der Ursprungsversion Staatsgeheimnisse verletzt? Das wollte ich genauer wissen, und deshalb reichte ich vor über eineinhalb Jahren das Einsichtsgesuch ein. Ich wollte vor allem Einsicht in das Mail, mit dem das Departement Calmy-Rey den Tages-Anzeiger aufforderte, gewisse Passagen aus dem Interview zu streichen.
Jetzt also ist das Urteil da. Und es ist erstaunlich: Das Mail an den Tages-Anzeiger sei als sogenannt nicht fertiggestelltes Dokument zu betrachten, das heisst nicht einsehbar. Bisher galt: Ein Dokument ist fertiggestellt, wenn es die Behörde verlässt. Nur ein Dokument, das innerhalb der Behörde hin und hergereicht wird, galt bisher als Arbeitspapier und damit als nicht einsehbar. Neu werden offenbar also auch Journalisten vom Tages-Anzeiger zur einem Behördenmitglied – damit der eventuell heikle Originalton des Interviews ja nicht bekannt wird.
Begründet wird dies damit, dass es sich hier um einen vereinbarten Autorisierungsprozess handle. Die Bundesrätin habe verlangt, das Interview müsse von ihr redigiert werden, bevor es publiziert werde. Denn, so schrieb das Departement dem Gericht im Januar letzten Jahres, die Bundesrätin sei der deutschen Sprache ja nicht mächtig, und es brauche deshalb beim Print-Interview eine grammatikalische Schlusskorrektur – anders als bei einem Radio- oder Fernsehgespräch.
Damit gibt das Department den Weg frei für eine andere Möglichkeit: Der Tages-Anzeiger könnte das auf Tonband aufgezeichnete Interview integral als Tondatei aufs Netz stellen. Dagegen hätte das Department nichts einzuwenden, wie aus den Erwägungen des Departments vom 20.1.2011 hervorgeht.
Ich bin gespannt, ob der Tages-Anzeiger das tut. Deckt er den Versuch des Departements, der Öffentlichkeit zu verheimlichen, was die damalige Bundesrätin wirklich gesagt hat? Oder hilft er herauszufinden, ob die Bundesrätin eventuell Staatsgeheimnisse verraten hatte, in dem er das Tonband online stellt? Die Chancen stehen leider schlecht: In der aktuellen Urteilsberichterstattung erwähnte der Tages-Anzeiger mit keinem Wort, um welchen brisanten Inhalt es bei meinem Einsichtsgesuch ging – Verschleierung statt Information ist leider nicht nur Behörden vorbehalten.


















