Die Basler Regierung lehnt eine Schlichtungsstelle ab

Setzt trotz Kritik an ihrer Transparenzpraxis auf bestehende Strukturen: Regierung des Kantons-Basel Stadt mit Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl (links). (Foto: bs.ch)

Von Martin Stoll. Die Basler Regierung will keine Schlichtungsstelle für Streitfälle rund um das kantonale Öffentlichkeitsgesetz. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion von SP-Grossrätin Christine Keller abgelehnt. Nun liegt der Ball beim Parlament.

Anlass für die Motion war ein Fall des Onlinemediums «Bajour». Die Redaktion wollte offene Fragen zum Polizeieinsatz an der 1.-Mai-Demonstration 2023 klären. Zwei Zugangsgesuche beim Justiz- und Sicherheitsdepartement wurden mit fragwürdigen Begründungen abgelehnt.

Da es in Basel-Stadt – anders als in anderen Kantonen – keine Schlichtungsstelle gibt, hätte «Bajour» voraussichtlich bis vor Bundesgericht ziehen müssen. Aufgrund der hohen Kosten und des unsicheren Ausgangs gab die Redaktion die Recherche auf.

Dieser Fall steht exemplarisch für den restriktiven Umgang der Basler Behörden mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Immer wieder beschweren sich Gesuchstellende. So werden in Basel beispielsweise Protokolle als interne Arbeitspapiere deklariert und bleiben unter Verschluss. Eine verbindliche Schlichtungsstelle könnte langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden.

«Um einen aktiven Austausch bemüht»

Der Regierungsrat lehnt die Einführung einer Schlichtungsstelle in einer jetzt publizierten Stellungnahme indessen ab. Bereits heute bemühe sich die Verwaltung bei Gesuchen um Informationszugang aktiv um einen Austausch mit den Gesuchstellenden, argumentiert die Regierung. «Es ist im Interesse der Behörde, die Gründe ihrer Entscheidungen den Gesuchstellenden verständlich zu erklären, statt ein Beschreiten des Rechtswegs zu provozieren. Deshalb werden ablehnende Entscheidungen möglichst nachvollziehbar begründet, um das Verständnis und die Akzeptanz bei den Gesuchstellenden zu erhöhen», heisst es in der Stellungnahme

Die Regierung betont, dass die Datenschutzbeauftragte und die Ombudsstelle bereits nach geltendem Recht als Vermittler hinzugezogen werden können. Ob dies in der Praxis geschieht, bleibt offen. Ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren lehnt sie ab, da es zusätzlichen Aufwand verursache und nicht einer effizienten Verwaltung entspreche.

Parlament entscheidet über nächste Schritte

Erfahrungen aus Kantonen wie Solothurn zeigen, dass Schlichtungsverfahren den Dialog mit der Verwaltung fördern und das Öffentlichkeitsprinzip stärken können. Ob das Parlament dieser Einschätzung folgt, bleibt offen. Während die Regierung auf bestehende Strukturen verweist, sehen Medienschaffende und Öffentlichkeitsgesetz.ch weiterhin Handlungsbedarf. Eine Gesprächsanfrage des Vereins zur Basler Transparenzpraxis wies die Staatskanzlei im März 2023 ab. Klar ist: Die Debatte über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Basel-Stadt ist noch nicht beendet.