Basler Regierung muss Schlichtungsstelle einführen

Künftig keine verschlossenen Türen mehr: Basel erhält eine Schlichtungsstelle für Streitfälle. (Foto: (Georgios Kefalas/Keystone)

Von Eva Hirschi. Das Basler Kantonsparlament hat einer Motion zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens zugestimmt. Die Regierung war ursprünglich dagegen. Jetzt muss sie eine Gesetzesänderung vorschlagen.

Bald müssen Gesuchstellende im Kanton Basel-Stadt, denen der Zugang zu einem Dokument verweigert wurde, nicht mehr direkt vor Gericht ziehen. Eine deutliche Mehrheit des Grossen Rats hat der Motion von SP-Grossrätin Christine Keller zur Schaffung einer Schlichtungsstelle zugestimmt.

Der Regierungsrat hatte sich zuvor in einer Stellungnahme gegen ein Schlichtungsverfahren ausgesprochen. Bereits heute bemühe sich die Verwaltung bei Gesuchen um Informationszugang aktiv um einen Austausch mit den Gesuchstellenden, so das Argument. Ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren verursache zusätzlichen Aufwand und entspreche nicht einer effizienten Verwaltung.

Schneller, günstiger, effizienter

Doch die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich in einem Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rats gewandt und die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens aufgezeigt – und stützt sich dabei auf die Erfahrungen beim Bund und in anderen Kantonen (z.B. Freiburg, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Genf, Waadt).

Da bei einem Streitfall Schlichtungsverfahren zwischen Behörden und Gesuchstellenden vermitteln können, bevor es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, stärkt dies die Akzeptanz behördlicher Entscheide und fördert das Vertrauen in die Verwaltung.

Zudem werden dadurch Gerichte entlastet und deren Ressourcen für komplexere Fälle freigehalten. Schlichtungen sind meist schneller als Gerichtsverfahren, die sich oft über Monate oder Jahre hinziehen. Auf Bundesebene erhalten zwei Drittel der Gesuchstellenden innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung – kein Gericht arbeitet so schnell.

Auch Datenschutzbeauftragte dafür

Bleibt die Schlichtung erfolglos, gibt die oder der Öffentlichkeitsbeauftragte eine Empfehlung ab. Sie stützt sich auf die Rechtspraxis und liefert beiden Parteien valable Argumente für ein effizientes Gerichtsverfahren.

Auch die Basler Datenschutzbeauftragte Danielle Kaufmann sprach sich im Vorfeld für ein Schlichtungsverfahren aus. Gegenüber Bajour sagte sie: «In meiner Erfahrung lohnt es sich, den Spielraum auf Augenhöhe miteinander auszuloten, ob der Staat ein überwiegendes Interesse geltend machen kann und deshalb Dokumente geheimgehalten werden müssen. Oft findet sich im konkreten Fall ein Kompromiss.»

Da bislang ein Schlichtungsverfahren fehlte, blieb Medienschaffenden nur der Gang ans Gericht. Doch aus Kostengründen verzichteten Medien immer wieder auf diesen Schritt. Dies bedeutete in aller Regel den Abbruch einer Recherche. Und vor allem keine Transparenz.

Nun muss der Regierungsrat innerhalb von zwei Jahren einen Vorschlag vorlegen, wie das kantonale Öffentlichkeitsgesetz (Informations- und Datenschutzgesetz, kurz: IDG) angepasst werden müsste, damit es in Basel Schlichtungsverfahren geben kann.