Vorstösse fordern mehr Transparenzrechte in Basel
Medienschaffende abgeblockt: Polizei am 1-Mai-Einsatz 2023 in Basel. (Foto: Georgios Kefalas/Keystone)Von Eva Hirschi. Öffentliche Beschlussprotokolle, vereinfachte Kommunikation und eine Schlichtungsstelle: In Basel wird eine niederschwelligere Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips gefordert.
Wird der Zugang zu Dokumenten verwehrt, bedeutet dies bei Lokalmedien oft das Ende einer Recherche – insbesondere, wenn es keine Schlichtungsstelle gibt. Dies zeigt der Fall von «Bajour», den das Basler Online-Medium gleich selbst publik gemacht hat.
Die Redaktion wollte offene Fragen zum Polizeieinsatz bei der bewilligten Demonstration am 1. Mai 2023 klären und hatte zwei Zugangsgesuche im Justiz- und Sicherheitsdepartement gestellt. Doch der Zugang wurde ihnen verwehrt.
Da es in Basel-Stadt – anders als in anderen Kantonen – keine Schlichtungsstelle gibt, hätte «Bajour» vor Gericht ziehen müssen, um diesen Entscheid anzufechten. Aufgrund des unsicheren Ausgangs und der damit verbundenen Kosten habe die Redaktion jedoch beschlossen, die Recherche abzubrechen.
Grossrat verlangt niederschwellige Umsetzung
Die wegen des Widerstands der Verwaltung gescheiterte Recherche von «Bajour» liess Mitglieder des Basler Grossrats aufhorchen – und handeln. Gleich zwei Vorstösse wurden nun zum Basler Öffentlichkeitsprinzip eingereicht.
Hinter dem ersten Vorstoss steht SP-Grossrat Beda Baumgartner. Er hat selbst Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsprinzip gesammelt und kennt die Probleme in Basel: «Ich glaube, dass das Öffentlichkeitsprinzip noch zu wenig gelebt wird und unsere Verwaltung und die Regierung manchmal noch zu defensiv sind», sagte er gegenüber «Bajour».
In seinem Vorstoss fordert er den Regierungsrat auf, eine Anpassung der Verordnung des kantonalen Informationsgesetzes (IDG) zu prüfen. So sollten etwa Beschlussprotokolle von Sitzungen der verschiedenen Departemente «grundsätzlich zur Einsicht herausgegeben werden», wenn nicht besondere «Geheimhaltungsvorschriften» dagegensprechen würden.
Auch solle der Regierungsrat eine «allgemeine» Verbesserung der Niederschwelligkeit von Öffentlichkeitsgesuchen prüfen. Eine Möglichkeit wäre, die Kommunikation zu vereinfachen, so dass jede Person wisse, wie sie ein Gesuch stellen könne.
Gesetzesänderung soll Schlichtungsstelle schaffen
Einen anderen Vorstoss eingereicht hat die SP-Grossrätin Christine Keller. Ihr sei erst durch die «Bajour»-Recherche bewusst geworden, dass es in Basel-Stadt keine Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip gebe. In einer Motion fordert sie den Regierungsrat deshalb auf, innert zwei Jahren einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des IDG auszuarbeiten.
Bei Juristinnen und Juristen im Grossen Rat stosse sie damit auf offene Ohren. Mit einer Schlichtungsstelle müsste man «die Leute nicht immer direkt vor Gericht schicken», sagt etwa Bruno Lötscher-Steiger, Mitte-Grossrat und ehemaliger Zivilgerichtspräsident, gegenüber «Bajour». «Das fände ich vor allem wichtig für den Journalismus. Er braucht einen guten Zugang zu den Grundlagen, die zu Entscheidungen in der Verwaltung führen.»


















