Greenpeace zieht den Kanton Freiburg vor den Richter

Von Eva Hirschi. Der Kanton Freiburg verweigert Greenpeace entgegen der Empfehlung der Öffentlichkeitsbeauftragten Einsicht in einen Vertrag mit dem Migros-Fleischverarbeiter Micarna. Der Fall geht vor Gericht.
Ist der Kaufvertrag eines Stück Lands durch den Kanton an eine private Firma dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt oder nicht? Um diese Frage dreht sich eine hitzige Debatte im Kanton Freiburg.
Im letzten Oktober hat der Kanton Freiburg der Migros-Tochter Micarna für 21 Millionen Franken ein 9,5 Hektaren grosses Stück Land in Saint-Aubin verkauft. Dort will Micarna einen neuen Geflügelschlachthof bauen.
Die Bürgerbewegung «Ecotransition» und die Umweltorganisation Greenpeace hatten sich gegen dieses Projekt gewehrt, Rekurse sind noch hängig. Die Organisationen befürchten negative Auswirkungen auf die Umwelt, Wasserverschmutzung, störender Lärm und Gerüche für die Anwohnenden und zudem eine starke Zunahme des Verkehrs.
«Kein öffentliches Dokument», sagt der Kanton
Greenpeace verlangte, gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in den Kaufvertrag. Die Organisation will Informationen über die jährliche Anzahl geschlachteter Hühner, den Wasserverbrauch und die Bedingungen der Rückkaufklausel. Weder Migros noch die kantonale Verwaltung wollten Dokumente herausgeben.
Die Migros-Gruppe stellt sich auf den Standpunkt, es handle sich um kein öffentliches Dokument, sondern um einen privatrechtlichen Kaufvertrag. Der Kanton betont derweilen das Argument des Geschäftsgeheimnisses. Was aber genau im Dokument unter das Geschäftsgeheimnis falle, sei schwierig zu erklären, ohne dabei den geheimen Inhalt zu enthüllen, liess der Kanton verlauten.
Ganz so privat scheint der Deal aber nicht zu sein: Im Dezember 2020 hatte der Grosse Rat mit 86 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen das Dekret verabschiedet, das den Verkauf der entsprechenden Parzelle an das Unternehmen Micarna genehmigte.
Empfehlung der Öffentlichkeitsbeauftragten ignoriert
Greenpeace wandte sich an die kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte Martine Stoffel. Diese liess in ihrer Empfehlung verlauten, beim Verkaufsvertrag handle es sich sehr wohl um ein amtliches Dokument von öffentlichem Interesse, der Kanton solle Einsicht in die Dokumente gewähren, hielt sie in einer Empfehlung fest.
Da sich der Kanton Freiburg weigerte, der Empfehlung der Öffentlichkeitsbeauftragten zu folgen, hat die Umweltorganisation beim Kantonsgericht nun Beschwerde eingereicht.