Ein Kanton reduziert die Bürokratie des Todes

Andreas Maurer, Schweiz am Wochenende, 30.11.2024

Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz legal, wird jedoch als «aussergewöhnlicher Todesfall» behandelt, was eine Untersuchung durch Polizei und Rechtsmedizin erfordert. Solche Einsätze belasten die Angehörigen in einem intimen Moment und verursachen Kosten von etwa 3000 Franken pro Fall. Der Kanton Solothurn sucht nun nach einer effizienteren Lösung. Ein Dokument, das gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip von der Solothurner Staatsanwaltschaft eingesehen werden konnte, beschreibt eine neue «Absichtserklärung» zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin und der Sterbehilfsorganisation Pegasos. Laut dieser Vereinbarung meldet Pegasos weiterhin jeden Sterbefall der Polizei. Die Behörden verzichten jedoch meist auf einen Einsatz vor Ort, da der Sterbeort bereits bekannt ist. Stattdessen dokumentiert Pegasos den Sterbeprozess per Video und übermittelt die Aufzeichnungen der Staatsanwaltschaft. Darin wird erkennbar sein, dass die sterbewillige Person das tödliche Mittel selbst einnimmt. Die Rechtsmedizin untersucht die Verstorbenen künftig in Basel; Pegasos organisiert und finanziert den Transport sowie die Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft überprüft die Fälle anhand der eingereichten Unterlagen, behält sich jedoch vor, stichprobenartig mit einem Einsatzteam vor Ort zu erscheinen.

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