Unversichert hinter Gittern
Jennifer Steiner, Balz Oertli, WOZ, 21.03.2024
Ein Drittel der in der Schweiz Inhaftierten hat keine Krankenversicherung. Der Grund: Ausländische Gefangene ohne festen Wohnsitz in der Schweiz fallen nicht unter das Krankenkassenobligatorium. Diese Verhältnisse verstossen gegen internationale Menschenrechtsstandards. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will das Krankenkassenobligatorium auf alle Inhaftierten ausdehnen, auch auf solche ohne Schweizer Wohnsitz. Die WOZ und das WAV-Recherchekollektiv haben, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in die Akten des Gesetzgebungsprozesses erhalten. Diese zeigen, dass das BAG bereits 2017 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine Arbeitsgruppe zum Thema einsetzte.
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