Ein gefährlicher Plan

Philipp Albrecht, Priscilla Imboden, Republik, 08.03.2024

Im Dezember 2020 reichte der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin eine Motion ein mit dem Ziel ein Gesetz zu ändern: Ein national gültiger Gesamt­arbeitsvertrag (GAV) soll nicht mehr von einem kantonalen Gesetz ausgehebelt werden können. Doch die Sache hat einen Haken: Der Bundesrat kann nicht einfach per Gesetz kantonales Recht aushebeln, wo es ihm gerade passt. Ganz besonders nicht in der Sozialpolitik, die eine Angelegenheit der Kantone und Gemeinden ist. Mit der Annahme der Motion in beiden Räten erteilt das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, das Anliegen umzusetzen – möge dies verfassungs­rechtlich noch so fragwürdig sein. Wie verhält sich die Bundesverwaltung in einer solchen Situation? Antworten darauf bietet die Korrespondenz zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und dem Bundesamt für Justiz, die die «Republik» via Öffentlichkeits­gesetz eingefordert hat. Der E-Mail-Austausch erstreckt sich über gut zehn Monate im Jahr 2023. Das Seco war sich von Anfang an bewusst, dass es schwierig ist, die Motion Ettlin auf eine rechts­konforme Weise umzusetzen. Das ganze Hin und Her zeigt: Das Seco ist bereit, eine verfassungs­widrige und demokratie­politisch höchst fragwürdige Gesetzes­änderung vorzuschlagen, weil es das politische Ziel der Motion teilt, nämlich staatliche Mindest­löhne zu bekämpfen. Und das Bundesamt für Justiz wehrt sich nur halbherzig dagegen.

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