Das Fazit zum Weihnachtsmarkt
Nadja Rohner, Aargauer Zeitung, 23.12.2023
Ob einem der Aarauer Weihnachtsmarkt nun gefallen hat oder nicht: Er hat seit dem 17. November, im Falle der Eisbahn seit dem 1. November 2023, das Bild der Altstadt geprägt und für enorm viel Gesprächsstoff sowie politische Vorstösse gesorgt. Deshalb hat die «Aargauer Zeitung» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz von der Stadt den «Weihnachtsmarkt-Vertrag» zwischen der Stadt und der «Stadtchend AG» erhalten. Er regelt die Durchführung des diesjährigen Marktes und drei weiterer Weihnachtsmärkte (bis 2026); es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um fünf Jahre. Im Vertrag ist unter anderem festgehalten, an welchen Standorten der Markt stattfinden darf: Schlossplatz und Schlosspark, Zwischen den Toren und Markthalle/Färberhöfli, Kirchplatz/Kirchgasse, Kasinopark, Graben und Maienzug-/Pétanque-Platz. Es darf ausserdem der Wochenmarkt am Graben beeinträchtigt werden und abends zu keiner Lärmentwicklung kommen.
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