Eingesperrte Freilandhühner: ­Behörden ­liessen Label-Bluff zu

Roger Müller, K-Tipp, 21.06.2023

Verpackungen von Lebensmitteln dürfen Kunden nicht täuschen: So steht es im Gesetz. Vor Ostern jedoch hebelte ein Bundesamt den Täuschungsschutz aus. Das zeigt die Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und der Eierbranche. Der «K-Tipp» hatte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in E-Mails und Protokolle der Monate Februar bis April 2023 verlangt. Darin wurde über die korrekte Deklaration der Freilandeier diskutiert. Seit Ende November 2022 durfte Geflügel in der Schweiz nämlich nicht mehr auf die Weide – um die Vogelgrippe einzudämmen. Geflügelhalter konnten die Freiland-Kriterien also nicht einhalten, durften die Eier aber weiter unter dem Label «Freiland» verkaufen.

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