Bei Stromengpässen ist Bügeln verboten – Skilifte und Whirlpools dürfen weiterlaufen
Gery Schwager, Saldo, 31.10.2023
Der Bevölkerung drohen Einschränkungen und Verbote, wenn im Winter der Strom knapp wird. Das hat der Bund mit Vertretern der Wirtschaft so abgemacht: Zwischen 11. Oktober und 9. November 2022 fanden vier Sitzungen statt. Vertreter von zehn Wirtschaftsverbänden nahmen daran teil, darunter Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, die IG Detailhandel, der Schweizerische Gewerbeverband sowie der Maschinen- und Technikverband Swissmem. Konsumentenschützer und der Mieterverband sassen nicht am Tisch. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz verlangte der «K-Tipp» im Dezember 2022 vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Einsicht in alle E-Mails, Berichte und sonstigen Unterlagen zu diesen vier Sitzungen. Erst nach der Intervention des EDÖB wurden Ende August die letzten Unterlagen geliefert. Die Dokumente zeigen eindeutig: Das Bundesamt kam den Wünschen der Wirtschaft weitgehend nach. Das BWL findet die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nicht problematisch. Für diese seien die Folgen von Verbrauchseinschränkungen und Stromkontingentierungen nämlich viel gravierender als für Private.
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