Verbissen

Basil Schöni, Republik, 22.08.2023

Die Polizei macht mit Hunden Jagd auf Sprayer. Die Verletzungen sind gravierend, Regeln für den Einsatz gibt es kaum. Dass die Polizei Diensthunde gegen Menschen einsetzen darf, ist in den kantonalen Polizei­gesetzen festgehalten. Weil das Gesetz in Bern derart schwammig ist, hat die «Republik» gestützt auf das Öffentlichkeits­gesetz den internen Dienstbefehl verlangt, der den Einsatz von Polizei­hunden regelt. Das erhaltene Dokument wird aber nur wenig konkreter als der Artikel im Polizei­gesetz. Bloss eine einzige Passage betrifft den Einsatz von gegen Menschen: Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen.

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