Verbissen
Basil Schöni, Republik, 22.08.2023
Die Polizei macht mit Hunden Jagd auf Sprayer. Die Verletzungen sind gravierend, Regeln für den Einsatz gibt es kaum. Dass die Polizei Diensthunde gegen Menschen einsetzen darf, ist in den kantonalen Polizeigesetzen festgehalten. Weil das Gesetz in Bern derart schwammig ist, hat die «Republik» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz den internen Dienstbefehl verlangt, der den Einsatz von Polizeihunden regelt. Das erhaltene Dokument wird aber nur wenig konkreter als der Artikel im Polizeigesetz. Bloss eine einzige Passage betrifft den Einsatz von gegen Menschen: Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen.
Lien vers un contenu journalistique Télécharger un document publié


















