Abstimmungsbüchlein informiert einseitig

Petar Marjanović, Saldo, 13.06.2023

Die Bundeskanzlei greift in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein. Und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Die Bundeskanzlei entscheidet auch darüber, welche Argumente ein Ini­tia­tiv- oder Referendumskomitee im Abstimmungsbüchlein präsentieren darf. Das zeigen interne E-Mails des Bundes zum Urnengang vom 18. Juni, die «Saldo» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte.

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