Abstimmungsbüchlein informiert einseitig
Petar Marjanović, Saldo, 13.06.2023
Die Bundeskanzlei greift in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein. Und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Die Bundeskanzlei entscheidet auch darüber, welche Argumente ein Initiativ- oder Referendumskomitee im Abstimmungsbüchlein präsentieren darf. Das zeigen interne E-Mails des Bundes zum Urnengang vom 18. Juni, die «Saldo» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte.
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