Empfehlungen & Schlichtungen

Wer mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetztes nicht zufrieden ist, kann beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten. Der EDÖB erlässt dann eine Empfehlungen. Darin wird konkret beschrieben, wie das Amt Akteneinsicht gewähren soll.

DokumenteDatum
13.03.2026
02.03.2026
06.02.2026
06.02.2026
13.01.2026
06.01.2026